BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 139

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fighter. Da brauchen wir vielleicht Hubschrauber, da brauchen wir technisches Equip­ment.

Und wir brauchen dann nicht zu sudern und zu jammern, dass das Bundesheer kein Geld hat, denn wenn ich mir anschaue, dass, wie es Kollege Beer schon gesagt hat, jährlich über 100 Millionen € allein für die Instandhaltung und Aufrechterhaltung dieser Struktur verwendet werden, dann ist es eine Frage der Wertigkeit, und die bestimmt dieses Hohe Haus.

Wir alle miteinander sind da verantwortlich, ob wir das Geld in solch sinnlose Projekte wie den Eurofighter stecken oder vielleicht einmal in den Ausbau der Kindergärten, der Krabbelstuben und der Bildungs-, Forschungs- und Lehreinrichtungen. – Danke. (Bei­fall bei Grünen und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Tu nicht immer das eine gegen das andere aufrechnen!)

17.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. –Bitte.

 


17.39.33

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als einer, der aus Judenburg kommt – einer Nachbargemeinde von Zeltweg, dem Stationierungsort des Eurofighters –, wollte auch ich heute die Gelegenheit nützen, zu diesem Thema und den Gegengeschäften Stellung zu nehmen.

Die Menschen vor Ort, in Zeltweg, auch viele in Betrieben, fragen sich, was aus den Gegengeschäften geworden ist. Manche Betriebe, die vor einigen Jahren auf irgend­welchen Bieterlisten aufgeschienen sind, fragen sich, wie es damals überhaupt dazu gekommen ist, dass ihr Betrieb auf diese Bieterlisten gekommen ist.

Ich möchte aus einem Bericht betreffend den Bericht des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen zwei kurze Fallbeispiele anführen und zitieren:

„Der Fall Fachhochschule Joanneum

Ein weiteres Beispiel, das das zweifelhafte Vorgehen in Sachen Kompensationsge­schäfte treffend illustriert, ist jenes der Fachhochschule Joanneum in Graz. Im Dezem­ber 2001 wurden erste Kontakte zwischen der EADS und der FH Joanneum geknüpft. Im Wintersemester 2002/3 kam es schließlich zur Etablierung eines Studiengangs, den EADS mit sieben Lehrbeauftragten in den Fächern ,Fertigungstechnik in der Luftfahrt‘ und ,Regelungstechnik und Flugregler‘ mit Vorträgen unterstützte. Für diese Bildungs­investition forderte EADS von der Geschäftsführung der Fachhochschule eine Gegen­geschäftsbestätigung im Umfang von 7,85 Mio. Euro. Am 23. Juli 2004 richteten die beiden Geschäftsführer der Bildungseinrichtung ein Schreiben an das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Arbeit. In dem dem Brief beiliegenden ,Erläuterungen zur Ge­gengeschäftsbestätigung der FH Joanneum Gesellschaft mbH‘ weisen sie darauf hin, dass ,der in der Gegengeschäftsbestätigung enthaltene Wert von EUR 7,85 Mio. von der FH JOANNEUM nicht geprüft werden kann, da der FH JOANNEUM die hier zu Grunde liegenden Bedingungen des Gegengeschäftsvertrages nicht bekannt sind und eine entsprechende Prüfung auch mangels Erfahrung in diesem Bereich nicht im Kom­petenzbereich der FH JOANNEUM liegt. Demzufolge liegt es nicht in der Verantwor­tung und in den Möglichkeiten der FH JOANNEUM, die dargestellte ziffernmäßige Be­wertung des Gegengeschäfts vorzunehmen und zu verifizieren. () Weiters verweigert die FH JOANNEUM ausdrücklich ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Gegenge­schäftsvolumens, da einer quantitativen Bewertung der gegengeschäftlichen Koopera-


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