BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 52

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Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlagen am 18. Dezember 2012 den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichthofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

Zum dritten Ausschussbericht, jenem des Ausschusses für Verfassung und Föderalis­mus über den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2011.

Auch hier liegt der Bericht in schriftlicher Form vor und ich darf gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 den Antrag, den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


10.37.26

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zu diesen drei Tagesordnungspunkten, die wir unter einem debattieren, gleich eines vorweg: Den ersten beiden werden wir unsere Zustimmung erteilen; ich werde mich daher in meinem Beitrag dem Bericht des Asylgerichtshofes, dem wir nicht zustimmen werden, widmen.

Das Erste, das einem auffällt, wenn man den Bericht anschaut, ist gleich auf der ersten Seite, dass 24 Prozent der erstinstanzlichen Entscheidungen durch den Asylgerichts­hof aufgehoben wurden. Schaut man bei den Berichten aus den Vorjahren, stellt man fest, dass das 2010 17 Prozent waren und 2009 19 Prozent. 2008, wo das höher war, ist vielleicht nicht repräsentativ, weil das nur ein Rumpfhalbjahr war, wo ja erst mit 1. Juli dieser Asylgerichtshof tätig geworden ist.

Ich hätte eigentlich eher erwartet, dass diese Zahl der Aufhebung erstinstanzlicher Ur­teile zurückgeht – vielleicht in der Annahme, dass die Bundesasylsenate eigentlich dann die Rechtsprechung kennenlernen und das zu einer Verminderung führen wird. Dem ist nicht so, und leider gibt es auch keine Aussage dazu, warum das so ist.

Es wäre daher für zukünftige Berichte durchaus anzuregen, dass man statistisches Material, Vergleichsgrafiken mit den Vorjahren beilegt, dass man also erkennen kann, ob es da einen Trend gibt, ob es da eine Tendenz gibt – das zumindest bei den wich­tigsten Punkten und Daten. So ist die Arbeit relativ mühsam, weil eine Bewertung, ein Vergleich mit den Vorjahren, nicht so einfach ist.

Weiters wäre es natürlich sehr hilfreich, wenn sich dieser Bericht über rein statistische Zahlen – wie viele Verfahren abgewickelt wurden, wie viele abgelehnt wurden, welche Entscheidungen getroffen wurden – hinaus auch etwas mehr mit den Inhalten beschäf­tigen würde, sprich also: Aussagen darüber trifft, warum beispielsweise erstinstanzli­che Beschlüsse aufgehoben wurden.

Man würde sehen, ob es da eine Häufung gibt, wie die Entwicklung ist. Und dann könnte man vielleicht die Frage beantworten, warum die Anerkennungsrate von Flücht­lingen, von Asylwerbern in Österreich über dem EU-Durchschnitt liegt. Sind es die be­stehenden Gesetze, ist es die Rechtsprechungspraxis? Diese Berichte sollten ja nicht nur für die Ablage dienen und schönes statistisches Material bieten – von den 30 Sei­ten machen 15 Seiten die Statistiken aus, und auf den restlichen 15 Seiten stehen Mit­arbeiterschulungen und sonst etwas, das besucht wurde.

Ich glaube, dass eine solch vertiefte Berichterstattung zu Entscheidungen des Asylge­richtshofes und zum Asylwesen durchaus angebracht und notwendig wäre, schließlich


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