BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 79

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Monat. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Und dies, weil es wirklich auch Familien gibt, in denen es sich die Eltern nicht leisten können, diesen Papa-Monat in Anspruch zu neh­men. (Ruf bei der ÖVP: Wenige!) Einige!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Papa-Monat im Bundesdienst ist ein Erfolgsmo­dell. Ich bin mir sicher, das ist ein Vorbild für die Privatwirtschaft. Ich würde mir wün­schen, dass dieser Papa-Monat nicht nur für den öffentlichen Bundesdienst gilt, son­dern selbstverständlich auch für die Privatwirtschaft.

In dieser Novelle geht es auch, was der Vorredner von der FPÖ bereits erwähnt hat, um den Entfall der Antragsfrist von zwei Monaten, was wir selbstverständlich befürwor­ten. Jetzt reicht die Meldung eine Woche vor der Geburt. Das ist vor allem deswegen so positiv, weil es ja auch um Frühgeburten geht, und bei Frühgeburten ist das wirklich eine Verbesserung.

Der nächste Punkt, den die FPÖ auch kritisiert hat: Es handelt sich um einen unbe­dingten Rechtsanspruch, dem keine Erwägungen dienstlicher oder betrieblicher Natur entgegengestellt werden können, und das ist gut so und positiv.

Zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Beim Papa-Monat freut mich, dass es eine Veränderung geben wird, dass der Papa-Monat in Zukunft auch noch ei­ne Woche vorher beantragt werden kann und in jedem Fall gewährt werden muss.

Wir werden dieser Novelle, wie schon anfangs gesagt, zustimmen. Ich möchte, da es jetzt um den öffentlichen Dienst geht, die Gelegenheit nützen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Parlament recht herzlich für ihre Arbeit zu danken.

(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


12.31.41

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Dass bei einem Anti-Folterparagraphen in Österreich kein Grund­konsens herrscht, bestürzt mich. Ehrlich! Österreich ist 1987 dem Anti-Folter-Abkom­men der Vereinten Nationen beigetreten und wurde 1999 und 2005 gerügt, dass das nicht umgesetzt worden ist. Es hat auch der Europarat Österreich deswegen gerügt, weil das nicht umgesetzt worden ist. Im Nationalrat gab es eine getrennte Abstimmung, da haben wir dafür gestimmt; das gibt es jetzt hier im Bundesrat nicht. Wir würden na­türlich diesem Anti-Folter-Paragraphen zustimmen, weil wir denken, das sollte in dieser Republik eigentlich Grundkonsens sein. Dass dem nicht so ist, muss ich mit großem Bedauern – Freiheitliche Partei! – zur Kenntnis nehmen.

Ich kann allerdings auch den Ausführungen meiner Vorrednerin nicht ganz folgen, die meinte, dass dieses Gesetz ein Meilenstein wäre, zumal es für eingetragene Partner und Partnerinnen alles andere als ein Meilenstein ist. Ganz im Gegenteil!

Jetzt möchte ich einmal auf die verschiedenen Punkte eingehen. Wie immer ist es na­türlich in der Opposition so, dass man, wenn man ein Gesetz vorliegen hat, viel Gutes sieht, dass man viel Kritisierenswertes sieht, das eine gegen das andere abwägen und dann zu einer Entscheidung kommen muss, auf Schwarz-Weiß reduziert, auf Plus oder Minus, dagegen – dafür. So eindeutig ist es natürlich oft nicht. Könnte man über jeden Paragraphen einzeln abstimmen, dann gäbe es sehr vieles , dem wir zustimmen könn­ten. Das sei vorausgeschickt. Nach Abwägung aller Dinge werden wir diese Dienst­rechts-Novelle ablehnen.

 


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