BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 108

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Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist somit ange­nommen.

14.23.5910. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bun­desgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 – KaWeRÄG 2012) (1804 d.B. und 2035 d.B. sowie 8847/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem Bestimmungen zum Schutz gebundener Unternehmer im Kraft­fahrzeugsektor getroffen werden (Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz – KraSchG) (1990 d.B. und 2094 d.B. sowie 8848/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen damit zu den Punkten 10 und 11 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 10 und 11 ist Herr Bundesrat Füller. Ich ersuche um die Berichte.

 


14.24.23

Berichterstatter Christian Füller: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz gegen den unlau­teren Wettbewerb 1984 geändert werden, und – der zweite Bericht – über den Be­schluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen zum Schutz gebundener Unternehmer im Kraftfahrzeugsektor ge­troffen werden.

Beide Berichte liegen in schriftlicher Form vor.

Beide Beschlüsse wurden vom Justizausschuss am 18. Dezember in Verhandlung ge­nommen. Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlagen jeweils den Antrag, gegen die beiden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einwand zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.25.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Öster­reich sind wir zu Recht prinzipiell einmal stolz auf unseren hohen Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen. Und wenn wir heute über das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz reden, dann geht es dabei vor allem um Unternehmen, die doch eher größere Konzerne sind beziehungsweise unter denen auch marktbestimmende Unter-


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