BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 126

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triert in gewissen Landesteilen zum Vorschein kommen. Schätzungen zufolge soll es noch 17 000 solcher Blindgänger geben. Nachrichtenmeldungen über derartige Funde hört man ja regelmäßig. Solche Funde gibt es bei größeren Baustellen, bei Feldarbei­ten, bei Waldarbeiten und vielem anderen.

Jährlich werden zirka 30 derartige Bomben von Experten des Entminungsdienstes ent­schärft. Der Job, derartige Funde zu entschärfen, ist sicher einer der gefährlichsten. Mit diesen Tätigkeiten waren bis jetzt Spezialisten des Innenministeriums und des Landes­verteidigungsministeriums betraut. Zukünftig sollen diese Aufgaben nur mehr von Ex­perten des Verteidigungsministeriums erledigt werden. Damit ist eine klare Regelung hinsichtlich der Befugnisse getroffen worden.

Da bei derartigen Entschärfungsvorgängen eine Gefährdung der Bevölkerung nie aus­zuschließen ist, kann man auch künftig notwendiger- und vernünftigerweise Absperr­maßnahmen und Platzverbote bis hin zu Wegweisungen, bis die Gefährdungsfrage ge­klärt ist, verfügen.

Diese Änderung enthält allerdings leider Gottes – und da spreche ich als Bürgermeister einer Gemeinde – keine vernünftige Regelung, wer die Kosten derartiger Entschärfun­gen zu tragen hat, denn es kann nicht sein, dass Grundeigentümer oder Gemeinden diese Kosten tragen müssen, die absolut nichts dafür können, dass derartige Blindgän­ger auf ihren Grundstücken liegen.

Alles in allem ist, glaube ich, ganz besonders wichtig, dass die Entschärfung von derar­tigem Kriegsmaterial weiter höchst professionell und mit bestmöglicher Sicherheit erfol­gen wird. Dafür kann man den Entschärfungsexperten nicht genug danken. Wir wün­schen ihnen alles Gute für ihre Tätigkeit, denn der kleinste Fehler oder die kleinste Un­achtsamkeit kann fürchterliche, ja tödliche Folgen haben.

Bei der Novelle des Sprengmittelgesetzes handelt es sich um eine EU-Anpassung, die eine Ausweitung von Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht für zivile Sprengstoffe vorsieht. Bei der Lagerung verlangt das neue Gesetz durchgängige Bestandsaufzeich­nungen, die zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Gleich bleiben, Gott sei Dank, die Voraussetzungen für die Herstellung von Schieß- und Sprengmitteln und auch die Ver­bote der Herstellung von Schieß- und Sprengmitteln für bestimmte Personengruppen. Die bewährten Sicherheitsregeln in einem sehr sensiblen Bereich bleiben jedoch ganz klar bestehen. Unser Sprengmittelgesetz wird ja nur ganz gering geändert.

Wir geben diesen beiden Gesetzesänderungen gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


15.30.19

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles gesagt worden – und wir wissen auch, dass wir heute noch länger hier sind –, deshalb kurz zum Sprengmittelgesetz. Hier war es notwendig, eine Anpassung an die EU-Richtlinie durchzuführen, um auch die Nachverfolgung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke zu regeln. Wir wissen, welch verheerende Auswirkungen Attentate oder Bombenlegungen gerade im zivilen Bereich haben können. Ein paar Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht wurden ebenfalls festgelegt.

Nun zum Waffengesetz, das ebenfalls in dieser Debatte behandelt wird. Hiebei ist im Zuge der Verwaltungsreform eine Änderung notwendig geworden, da die Zuständigkeit für den Entminungsdienst zum Bundesministerium für Landesverteidigung gekommen


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