BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 127

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ist und das Bundesministerium für Landesverteidigung in Zukunft für die Sicherstellung und das Entschärfen von Blindgängern und Bomben, die hier noch lagern, die Verant­wortung trägt. Meistens lagern sie konzentriert in Gegenden wie Bahnhofsgebäuden, öffentlichen Gebäuden, alten Fabriksgeländen oder großen Flächen, die Ziele von Bombardierungen waren.

In diesem Gesetz ist auch geregelt, dass die Exekutive im Rahmen der Verwaltungs­reform in diesem Fall auch ein Platzverbot erlassen kann und ein Wegweisungsrecht hat und das Gelände absperren kann, und zwar durch das Setzen von geeigneten Maßnahmen, etwa durch den Einsatz von Megaphonen, der Medien und so weiter.

Mein Kollege – es dürfte ein Bürgermeisteranliegen sein – hat schon davon gespro­chen: Wer trägt die Kosten, wenn Bomben auf Grundstücken aufgefunden werden? Wenn sich das Grundstück in einer exponierten Lage befindet – ich kann mir vorstel­len, dass an der Westbahn in einigen Gemeinden noch ein paar solcher Blindgänger lagern –, dann ist es höchst notwendig, dass man eine Kostenregelung auch zuguns­ten der Gemeinden trifft. Ich ersuche Sie, Frau Bundesministerin, vielleicht doch darauf zu achten, dass die Gemeinden nicht zusätzlich belastet werden beziehungsweise in Zukunft entlastet werden, indem die Kosten übernommen werden. Man kann jedenfalls nicht den Gemeinden und Grundbesitzern zumuten, dass sie die Kosten tragen.

Ich glaube, dass mit dem Gesetz klare Regelungen zur Sicherheit jener Personen, die in der Umgebung von solchen gefährdeten Plätzen wohnen, getroffen wurden, auch zur Sicherheit jener Menschen, die die Entschärfung der Minen und Bomben durch­führen. Aus diesem Grund werden wir auch dieser Vereinfachung und klaren Regelung zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend eine Sprengmittelgesetz-Novelle 2012.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

15.34.2417. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhö­hung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsverein­barung (1958 d.B. und 2046 d.B. sowie 8842/BR d.B.)

 


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