ne, aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht sein. Zweck des Koordinationsrates ist die partnerschaftliche Lösung dieser Probleme. Seit 2004 gibt es diese partnerschaftliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, um die vorübergehende Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder zu regeln. Diese Grundversorgung, das wissen wir, umfasst Unterkunft, angemessene Verpflegung, Taschengeld, medizinische Betreuung, Krankenversorgung, eventuell notwendige Pflege, Information und Beratung.
Nach dem Zulassungsverfahren und der Versorgung in einer Bundesbetreuungsstelle werden die Asylwerber einem Bundesland zugewiesen. Es ist dann Aufgabe des jeweiligen Bundeslandes, für die Grundversorgung zu sorgen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit einmal einen Dank an die Quartiergeber aussprechen, die oft gegen den Willen der Bevölkerung handeln müssen. Das muss man auch einmal klar sagen.
Die Dauer der Gewährung der Grundversorgung richtet sich natürlich maßgeblich nach der Dauer und dem Ergebnis des Asylverfahrens und des allfälligen anschließenden fremdenpolizeilichen Verfahrens.
Man kann abschließend klar sagen, erstens ist jede Art von Missbrauch abzulehnen, gehört bestraft und ist zu ahnden, und zweitens ist Hilfe dort zu geben, wo Versorgung notwendig ist – weitestgehend sind natürlich auch die Sorgen der Bevölkerung zu berücksichtigen –, wofür natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen müssen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.46
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reich. – Bitte.
15.46
Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Zur vorübergehenden Grundversorgung haben der Bund und die österreichischen Bundesländer eine Vereinbarung geschlossen, die – umschrieben – wie folgt lautet: Die Vertragspartner beschließen gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, Asylwerber, Asylberechtigte und Vertriebene.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt, die aufgrund von Rasse, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt werden. Auch im österreichischen Asylgesetz und im Fremdenrechtspaket wird dem Rechnung getragen.
Menschen, die ihre Heimat verlassen, tun dies in den wenigsten Fällen freiwillig oder grundlos. Sie haben meistens Schicksale hinter sich, die niemand von uns erleben und haben möchte. Wir, die wir das Glück haben, in einer gesicherten Umwelt und sogar in einem der reichsten Länder der Welt zu leben, dürfen niemals über das Schicksal anderer hinwegsehen.
Wir Österreicher bezeichnen uns gerne als Spendenweltmeister, aber wir haben auch in wirtschaftlich viel, viel schwierigeren Zeiten tatkräftig anderen geholfen, gleich, wie uns andere Staaten nach den Weltkriegen unterstützt haben. So, geschätzte Damen und Herren des Bundesrates, scheint es mir Verpflichtung und Verantwortung für den österreichischen Staat zu sein, Menschen in Not ohne Rücksicht auf ihr Herkommen zu unterstützen. Das wird durch diese Vereinbarung auch weiterhin gewährleistet.
Nun sollen die Kostenhöchstsätze bei der Unterbringung in organisierten Quartieren um 2 €, bei individueller Unterbringung unter anderem die Verpflegsätze für Minderjäh-
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