BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 219

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schie­der. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


21.25.16

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Mei­ne Damen und Herren! Ich möchte die Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen. Nach­dem die Vorrednerin und der Vorredner genau das gesagt haben, was meiner Meinung nach zu den Themen zu sagen ist, schließe ich mich diesen Meinungen einfach an.

Ich erlaube mir nur noch, Ihnen auch schöne Feiertage und alles Gute für 2013 zu wünschen, aus meiner Sicht Ihnen persönlich, Ihren Familien, aber auch Ihren Ge­meinden und Ländern. Hoffen wir, dass das Jahr 2013 ein besseres wird, als es das Zwölferjahr war. (Vizepräsident Mag. Himmer: Auch für Rapid!) Auch für Rapid. (Hei­terkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.25


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbe­gleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezem­ber 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Rumänien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steu-


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