erumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (1988 d.B. und 2020 d.B. sowie 8871/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schweigkofler. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Johann Schweigkofler: Frau Ministerin! Herr Präsident! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird, bringen und komme sogleich zum Antrag.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke Ihnen für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.
21.29
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute beim BIFIE-Gesetz, dass die Basisförderung von 13 Millionen € jährlich bis 2015 weitergeführt wird.
Zum Zweiten ist es ein Reparaturgesetz. Nachdem der Rechnungshof massive Kritik an diversen Dingen geübt hat – zum Beispiel mangelnde Kontrolle, wenige Aufsichtsratssitzungen, zum Teil auch politische Einflussnahme –, hat man sich entschlossen, dieses Gesetz auch zum Anlass zu nehmen, um Reparaturen vorzunehmen.
Jetzt ist es natürlich löblich, da es nicht so oft der Fall ist, wenn der Rechnungshof Kritik übt, dass dann sofort eine Reparatur erfolgt, wenn auch nur in Teilbereichen, denn immerhin hat der Rechnungshof 48 Kritikpunkte angeführt. Vier davon werden jetzt
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