BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 222

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Leider sind alle guten Dinge, die ich jetzt angesprochen habe, die eine Seite, die hohe Mittelausschüttung ist die andere Seite. Sie wird der Grund für unsere Ablehnung sein, was ich irgendwie bedauere. (Beifall bei der FPÖ.)

21.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.35.00

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das mit 1. Jänner 2008 errichtete Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Ent­wicklung des österreichischen Schulwesens, genannt BIFIE, wurde gegründet mit dem Ziel, die Entwicklung des österreichischen Schulwesens voranzubringen und eine Stei­gerung des Umfanges und der Qualität bildungswissenschaftlicher Tätigkeiten zu er­reichen.

Das BIFIE leistet professionelle Arbeit, die von einem Aufsichtsrat prüfend und geneh­migend begleitet und von einem wissenschaftlichen Beirat beratend unterstützt wird. Die bisherige gesetzliche Regelung sah vor, dass der Bund dem BIFIE für die Erfüllung seiner Aufgaben bis 2012 eine jährliche finanzielle Basiszuwendung gewährt. Ab dem Jahr 2013 wäre die Finanzierung des BIFIE nicht gesichert, wenn nicht eine Auswei­tung des Zeitraumes für die zu leistende Basiszuwendung erfolgen würde. Mit der No­velle zum BIFIE-Gesetz wird nunmehr das neue Budget bedarfsgerecht für 2013 bis 2015 festgelegt.

Einer Anregung des Rechnungshofes folgend werden dem Direktorium und dem Auf­sichtsrat strengere Pflichten hinsichtlich der Aufgabenstellung, der Finanz- und Perso­nalplanung sowie der Berichtslegung auferlegt. Außerdem erscheint es im Sinne der Transparenz der Aufgabenerfüllung durch das BIFIE geboten, die Informations- und Beratungsleistungen des wissenschaftlichen Beirates auch dem BMUKK direkt zur Ver­fügung zu stellen. Daher sollen die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates ver­pflichtet werden, ihre Fachexpertise auf Verlangen auch dem BMUKK zukommen zu lassen.

Da die neue Regelung die Kontinuität wichtiger bildungspolitischer Entwicklungen wie die Reife- und Diplomprüfung oder die Bildungsstandards sicherstellt und diese Novelle die Bestrebungen unterstützt, beantragen ich und meine Fraktion die Zustimmung durch den Bundesrat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Kollege Dön­mez. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.38.02

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem nicht unsere Zustimmung erteilen, denn die Basisfinanzierung soll um drei weitere Jahre ver­längert werden, aber laut Rechnungshofbericht gibt es – so wie es Kollegin Mühlwerth auch schon angesprochen hat – da Rücklagen, und zwar nicht gerade wenig, nämlich in der Höhe von 8,9 Millionen €. Dennoch sollen jährlich bis zu 21,6 Millionen ausge­schüttet werden, davon 13 Millionen an Basisförderung.

Es gibt aus unserer Sicht schwere kaufmännische Mängel und Probleme bei den Basisaufgaben des BIFIE, die an der Notwendigkeit der Förderhöhe Zweifel aufkom­men lassen. Aus diesem Grund werden wir dem unsere Zustimmung nicht erteilen.

 


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