BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 17

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wegen ist das eben ein Prozess, der Schritt für Schritt erfolgt, in den letzten Jahren aber sehr dynamisch eingeleitet worden ist.

 


Präsident Edgar Mayer: Frau Kollegin, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Aus welchen Gründen gibt es immer noch keine bundeseinheitlichen Qualitätskriterien? Sie haben jetzt einige ange­sprochen, aber diese einheitlichen Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung gibt es nach wie vor nicht. Welche Gründe gibt es dafür?

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Das sind vor allem Kostenfragen, die eben den Hintergrund haben, dass wir in den letzten Jahren sehr rasch ausgebaut haben, was das Betreuungsangebot und auch Tagesmütter und Tagesväter insgesamt anbelangt. Wenn ich aber quantitativ ausbaue, fehlen mir auf der anderen Seite einerseits die Pädagoginnen, andererseits die Hilfs­kräfte. Dabei haben wir das Problem, dass wir in den Bundesländern unter­schiedliche Standards haben. Manche Bundesländer haben beispielsweise die Hilfs­kräfte im Nachhinein in entsprechenden Schulungen ausgebildet, manche im Vorhinein. Auch die Stundenanzahl differiert.

Manche Bundesländer, vor allem die etwas kleineren, haben, vor allem was den Betreuungsschlüssel und die Gruppengröße anbelangt, andere Konstellationen. Das zusammenzuführen erfordert vor allem eines, nämlich eine bestimmte Übergangszeit und vor allem Geld, denn: Betreuungsstandards sind nicht verhandelbar. Wenn es Empfehlungen von entsprechenden Experten gibt, kann ich nicht sagen, wir machen eine andere Gruppengröße, sondern die ist gegeben.

Auf diesem Weg werden wir uns schrittweise in die richtige Richtung bewegen. Aber ich nehme an, dass sich die nächste Vereinbarung, die wir mit den Ländern treffen werden, mit der Umsetzung der Qualitätsstandards befassen wird, weil wir dann auch entsprechend nachprüfbare Details brauchen und nicht nur eine Ankündigung der Länder.

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Keuschnigg.

 


Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Herr Bundesminister, Sie konnten sich gestern mit den Bundesländern über das Kinder- und Jugendhilfegesetz einigen. Aus aktuellem Anlass darf ich Sie vielleicht bitten, einige Sätze zu den Ergebnissen zu sagen.

Meine eigentliche Frage aber ist, was Sie vom zweiten verpflichtenden Kindergarten­jahr halten.

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Vom zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr halte ich sehr viel, aber nur in Richtung derjenigen, die noch nicht abgedeckt sind. Das heißt, keine Verpflichtung für alle, weil wir ohnedies eine Abdeckung von 96 Prozent haben. Es gibt also etwa 3 500 Per­sonen, die nicht abgedeckt sind. Da geht es vor allem darum, dass man jene mit sprachlichen Defiziten feststellt und für diese dann eine Verpflichtung einführt, weil dadurch natürlich die Integration wesentlich erleichtert wird. Das kostet nicht sehr viel, in etwa 3 Millionen €. Im Unterschied dazu würde ein verpflichtendes Kindergartenjahr, das wir vom Bund zahlen würden, etwa 70 Millionen € kosten. Auf diesem Weg sind wir auch in Gesprächen und hoffen, das bei der nächsten Vereinbarung auch erledigen zu können.

 


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