BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 26

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Bundesrat Johann Schweigkofler (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Herr Minister! Ich komme zum Thema Energieeffizienz und darf die Frage stellen:

1819/M-BR/2013

„Mit welchen Instrumenten sollen die Ziele des Energieeffizienzpaketes erreicht werden?“

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Bundesrat, uns liegt beim Energieeffizienzgesetz eine Richtlinie der EU vor. Diese Richtlinie sieht vor, dass wir, um zur Erreichung des 20-Prozent-EU-Zieles zu kommen, entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene setzen müssen. Das betrifft mehrere Materien. Unter anderem betrifft es die Haushalte und die Betriebe.

Die Richtlinie bezieht den Verkehr nicht ein. Ich sage das jetzt, weil ich gerade von den Grünen einen diesbezüglichen Vorwurf gehört habe, allerdings nicht von Ihnen hier im Saal, aber generell: Der Verkehr ist von der Richtlinie ausgenommen, und das ist auch nicht meine Ressortzuständigkeit.

Im Endeffekt ist vorgesehen, dass wir, um dieses Ziel zu erreichen, Maßnahmen bei den Unternehmen und Lieferanten vorsehen. Dabei geht es darum, dass die Liefe­ranten eine 1,5-prozentige Reduktion des Verbrauchs in Absprache oder in Interaktion mit den Konsumenten sicherstellen. Das heißt im Klartext: Es geht darum, mit Energie verbrauchenden Unternehmen und Konsumenten Auditberatungen und dergleichen durchzuführen.

Ein zweiter Ansatzpunkt ist die Sanierung bei Bundesgebäuden. Von der Drei-Prozent-Verpflichtung ist die BIG ausgenommen. Wir arbeiten gerade daran, darzustellen, dass die BIG auf diesem Weg schon relativ weit vorangeschritten ist und daher dort das Problem nur ein formales und kein inhaltliches ist.

Ein zweiter Teil ist das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, in dem es darum geht, durch Reduktion von Luftschadstoffen und einen weiteren Ausbau der Fernwärme Abwärme-Potenziale energieeffizient zu nutzen. Diesbezüglich gibt es entsprechende Fördermittel.

Weiters gibt es eine entsprechende Information der Konsumenten und bessere Mög­lichkeiten, was den Anbieterwechsel anlangt, außerdem die Förderung von hoch effizienten KWK-Anlagen mittels Investitionszuschusses. Überdies gibt es Incentives für Energieeffizienz-Maßnahmen bei kleinen und mittleren Unternehmungen, um da die entsprechende Umstellung hinsichtlich Input und Output zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es noch ein paar andere Möglichkeiten, die bei Unternehmen ansetzen.

Letzten Endes sind wir damit bei einem Weg angelangt, der alternativlos ist. Der Vorschlag, wir sollten hier mit steuerlichen Maßnahmen agieren, ist zwar ein guter Vorschlag, aber er nützt in der konkreten Angelegenheit nichts, wenn es darum geht, die Richtlinie umzusetzen.

Was Sie momentan erleben, ist im Rahmen der Begutachtung ein Widerstreit der jeweiligen Interessen aus jeweils unterschiedlichen Motiven. Der Industrie und der Wirtschaft ist das Ganze zu weit gehend, anderen ist es zu wenig weit gehend, anderen zu administrativ, andere meinen, die Bundesgebäude sind ausgenommen und damit sei das nicht voll erfüllend.

 


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