BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 52

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Das ist nicht üppig; 2002 war es gar nichts, und 2012 sind 15 Exporte genehmigt wor­den. Aber wenn man sich anschaut, dass alles andere streng geheim ist, dann erinnert das weniger an Datenschutz, sondern eher an ein Militärgeheimnis – und insofern wieder einmal: keine friedliche Nutzung.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass laut § 16 des österreichischen Atomhaftungs-gesetzes auch Zulieferer, sprich Personen, die dem Betriebsunternehmer – also einem AKW-Betreiber – Sachen geliefert oder Dienstleistungen erbracht haben, belangt werden können, wenn etwas passiert – was wir ja alle ausschließen wollen, aber es könnte ja trotzdem sein. Das heißt, genau die Firmen, die da exportieren, könnten im Schadensfall – zumindest in Österreich – belangt werden.

Da stelle ich mir die Frage, ob sich die, die da exportieren, dessen bewusst sind, dass sie belangt werden könnten. Und die zweite Frage ist: Wenn wir jetzt ein nach unserer Meinung schon sehr gutes Atomhaftungsgesetz haben, wenn jetzt die Daten so streng geheim sind, wie kann man sie belangen, wenn wir nicht einmal wissen, wer sie sind?

Prinzipiell möchte ich schon betonen, Österreich hat 1978 zur Nutzung der Atomkraft Nein gesagt. Es gibt sehr viele Länder und sehr viele Menschen in diesen Ländern, die uns um diese Entscheidung beneiden. Auch wenn es einiges mit dem damaligen Bun-deskanzler Kreisky zu tun hatte, glaube ich dennoch, dass für viele Menschen, die damals dagegen gestimmt haben, in erster Linie die Tatsache, dass es keine friedliche Nutzung der Atomkraft gibt, ausschlaggebend war.

Wir haben jetzt europaweit, eigentlich fast weltweit einen Ruf – viele AKW-Gegner begrüßen es immer wieder, dass sich Österreich in dem Bereich engagiert –, den wir, meiner Meinung nach, nicht verlieren sollten. Diesen Anti-AKW-Konsens, den wir im Land haben, den würde ich Sie bitten, nicht aufzuweichen. Ich weiß schon, dass es auch jetzt prinzipiell die Möglichkeit gibt und es um eine Änderung ginge, die wir hier durchsetzen wollen. Aber es ist einfach so, diese Exporte in dem Bereich, den Sie hier angeführt haben, sprich Güter und Waren für Atomkraftwerke, sind in den letzten Jahren eindeutig gestiegen. Es sind nicht viele, aber sie sind eindeutig steigend.

Ich würde Sie bitten, dass Sie den Anti-Atomkonsens, den wir in Österreich haben, nicht weiter aufweichen, indem wir Atomstrom importieren und gleichzeitig Material für AKWs exportieren. Von einem welt- und europaweiten Ausstieg aus der Atomkraft – den wir uns alle wünschen, glaube ich – würden österreichische Firmen sicher weitaus mehr profitieren, als diese nicht näher definierten Firmen von den 15 nicht näher definierten Exporten, die Sie dann bewilligen müssen, die dann letztendlich dem Ausbau der Atomkraft zugutekommen.

Das ist der Grund, warum wir heute nicht zustimmen. Ich würde Sie bitten, das doch voranzutreiben, dass diese Exporte zumindest wieder reduziert werden und nicht weiter ansteigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Winzig. – Bitte.

 


10.45.26

Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kerschbaum, Sie haben ja jetzt ein sehr breites Spektrum abgedeckt, von Indien bis zum Uranabbau.

Das Sicherheitskontrollgesetz dient zur Anpassung der österreichischen Rechtslage an die neuen völkerrechtlichen und europarechtlichen Erfordernisse und umfasst drei Bereiche, nämlich die Überwachung der friedlichen Nutzung von Kernmaterial, die


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