BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 71

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Länder und der Republik auf einem guten Weg. – Es geht etwas weiter! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


11.55.07

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Der Diskussionsprozess zur Verwaltungsgerichtsbarkeit zieht sich ja bereits über mehrere Jahrzehnte hin. Mit diesem Ausführungsgesetz kommt man dem Ziel – der Einrichtung von Verwaltungs­gerichtshöfen, der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt – wirklich einen ganz, ganz großen Schritt näher, und das ist durchaus zu begrüßen.

Es war aber auch ganz sicher dringend notwendig, diesen Prozess einzuleiten, weil man diesen Bürokratiedschungel, der bestanden hat und der für viele, für die meisten Bürger undurchschaubar war, ganz einfach beseitigen musste. Viele Bürger können mit Begriffen wie „Unabhängiger Verwaltungssenat“ in Wirklichkeit ja fast gar nichts – oder wirklich gar nichts – anfangen. Daher ist das notwendig und dieser Schritt eben zu begrüßen.

Auch die Art und Weise, Herr Staatssekretär, wie die Gespräche geführt wurden, wie verhandelt wurde, das war keine Neiddebatte, das war keine Debatte darüber, wer die besten Anträge hat, sondern es waren über Parteigrenzen hinweg und auch in Zusam­menarbeit mit der Beamtenschaft durchaus sehr, sehr konstruktive Verhandlungen, in denen die Regierungsparteien auch die Anträge und die Vorschläge der Opposition entsprechend aufgenommen haben. – Auch das ist wirklich und tatsächlich zu be­grüßen.

Ich darf aber als Vertreter der Opposition auf einen Punkt hinweisen, den Herr Kollege Klug auch schon angesprochen hat, und zwar die Frist bei der Erhebung der Be­schwerde. Es war eine zweiwöchige Frist vorgesehen, die jetzt auf vier Wochen verlängert wurde. Das war für uns Freiheitliche eine sehr wichtige Frage, und darum war es wirklich bis zum Schluss im Nationalrat nicht klar, ob wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Diese Änderung ist ganz einfach notwendig, weil sie bürger­freundlich ist, so wie der Kollege Klug das beschrieben hat, und weil es nur so praktikabel ist. Ich kann aus der eigenen beruflichen Erfahrung sagen – und das wird mir jeder, der damit zu tun hat, auch bestätigen –, dass zwei Wochen Frist für ein Rechtsmittel viel zu kurz sind.

Der Brief, das Schriftstück, der Bescheid wird zugestellt, wird hinterlegt, weil der Betrof­fene gerade nicht zu Hause ist. Er kommt nach drei Tagen, holt sich das Schriftstück. Dann muss er schauen, ob er einen Anwalt braucht, ob eine Rechts­schutzdeckung gegeben ist. Das Rechtsmittel muss ausgefertigt werden. – Zwei Wochen sind da sofort vorbei. Daher ist es richtig, bürgerfreundlich und praktikabel, die Frist von zwei Wochen auf vier Wochen zu verlängern.

Herr Staatssekretär, es sind im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch einige Fragen offen. Ich denke da an das Kommandantenverfahren im Bereich des Landesverteidigungsministeriums oder an den Instanzenzug bei den Universitäten oder bei den Rechtsberufen. Ich denke aber, wenn das Verhandlungsklima so bleibt, wie es bisher war, wird auch das zu einem Erfolg werden und zu einem guten Ergebnis führen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir gerne zustimmen, weil dieses Projekt und diese Materie wirklich gelungen ist und weil es ein Kompromiss ist, der allerdings von


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