BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 72

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allen Seiten, so denke ich, durchaus sehr gut akzeptiert werden kann. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

11.58


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


11.58.41

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es gibt ja in der Politik gewisse Wörter, die so inflationär verwendet werden – manche sprechen ja auch von Phrasendrescherei, wenn es um die Politik geht –, dass, wenn man das Wort hört, eh schon niemand mehr daran glaubt, dass das, was man sagt, wirklich so ist. Eines dieser Wörter ist „Reform“. Das Problem ist, dass, wenn dann wirklich einmal eine Reform erfolgt, in der Öffentlichkeit oft übersehen wird, dass eine Reform erfolgt. Die Reform, die wir heute beschließen – es ist ja bereits das dritte Gesetz zu dieser Reform –, hat wirklich die Bezeichnung Reform verdient, und ich halte es für ganz wichtig, das jetzt, wo es im Fernsehen übertragen wird, deutlich zu machen.

Es geht um – ein furchtbares Wort, möglicherweise auch so eine Phrasendrescherei –eine Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform – schönes Wort –, die allerdings, und das muss man ganz deutlich sagen, einen wirklich großer Fortschritt für die Rechts­sicherheit und für die Möglichkeiten für Bürger und Bürgerinnen darstellt.

Ein Projekt wie diese Reform lebt ja vor allem von einer Sache, nämlich dass ein Richter oder eine Richterin, der oder die unabhängig ist, eben besser und objektiver entscheiden kann, ob eine Behördenentscheidung, wo auch immer, korrekt war oder nicht. Ein/e unabhängige/r Richter/Richterin kann das auf jeden Fall besser – und so waren wir ohnehin alle einer Meinung – als ein weisungsgebundener Beamter oder eine weisungsgebundene Beamtin. Und mit dieser Unabhängigkeit steht und fällt so eine Reform.

Das haben die Vorredner ja ohnehin schon alle gesagt, es wurden auch die Vier-Wochen-Fristen erwähnt – ich kann mich nur vielem anschließen, was heute gesagt worden ist. Es war in diesem Fall möglich, dass fünf Parteien – im Nationalrat, hier sind es vier, nein fünf, jetzt habe ich Sie (in Richtung des Bundesrates Posch) vergessen – an einer Reform zusammenarbeiten können, verhandeln können, und das zeigt ja auch, dass das in dieser Republik auch kurz vor Wahlkämpfen möglich ist, wenn die Parteien manchmal bedauerlicherweise mehr damit zu tun haben, die eigene Profilie­rung in den Vordergrund zu rücken statt gemeinsam im Interesse der Bürger und Bürgerinnen zu arbeiten. Das ist manchmal auch schwierig, manches geschieht auch in der letzten Minute. Das war ja auch in diesem Fall, als es im Nationalrat behandelt worden ist, so.

Ich möchte noch einmal zusammenfassen, worum es den Grünen bei dieser Verwal­tungsreform gegangen ist. Wie schon von Anfang an gesagt, war uns die Unabhängig­keit der Entscheidungen das Wichtigste. Wenn eine Behörde etwas entscheidet und jemand soll das kontrollieren, kann das nur unabhängig passieren.

Wichtig war uns der verbesserte Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger; die Möglichkeit, sich niederschwellig gegen Entscheidungen der Verwaltungen wehren zu können; und, das ist auch wichtig, eine Vereinfachung und stärkere Klarheit: An wen wende ich mich überhaupt im ganzen Instanzenzug, wenn ich mich wehre, was ist die nächste Instanz? Das war de facto bis jetzt unübersichtlich. Viele haben sich nicht ausgekannt, und es verfügen, das muss man auch einmal sagen, nicht acht Millionen


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