BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 84

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quer durch irgendwelche Fußgängerzonen rasen und dort alte Menschen und Kinder gefährden.

Jetzt will man das eigentlich wieder rückentwickeln und rückgängig machen. Diese Begegnungszonen haben ja vom Titel her schon fast etwas Sozialromantisches, das klingt nach Begegnung, nach Kommunikation. Aber ich habe Angst, dass diese Begegnungszonen, wenn sie in größerem Stil eingeführt werden sollten, in Wirklichkeit zu Konfliktzonen werden und eigentlich das Gegenteil erreichen, denn wir wissen alle, dass es hier zu Stresssituationen kommen wird, und zwar von allen Verkehrsteil­nehmern. Die Fußgänger haben Angst vor den Autos und den Radfahrern, die Rad­fahrer haben Angst vor den Autos, und jeder ist damit verunsichert. Ich glaube nicht, dass das ein Beitrag zur Begegnung und zur Konfliktbewältigung ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ähnlich verhält es sich mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Ich bin bis heute nicht draufgekommen, wo der Vorteil liegen soll. Der Radfahrer wird sich dann unter Umständen freiwillig auf die Straße in die Konfliktsituation mit dem Autofahrer begeben, und der Autofahrer weiß nicht mehr: Ist jetzt dort möglicherweise ein Fahrrad unterwegs oder nicht?

Zur Beschilderung: Wenn man sagt, ein rundes und ein eckiges Schild macht den Unterschied, frage ich, welcher Autofahrer bei der Reizüberflutung gerade im inner­städtischen Bereich, in dem er ständig irgendwelche Verkehrszeichen vor Augen hat – Halteverbot aus, Parkverbot aus, Behindertenparkplatz, Ladezone und so weiter –, in diesem Schilderwald dann noch unterscheiden soll, ob hier ein rundes oder ein eckiges Schild einen Fahrradweg markiert. (Bundesrat Stadler: Da sind Sie überfordert!)

Ich halte das also, wie du sagst, für eine Überforderung der Verkehrsteilnehmer (Bundesrat Stadler: Ich meine dich!) und eine Inkaufnahme von gefährlichen Situ­ationen. Ohnehin sind ja die Fahrradfahrer bereits teilweise steigend und sehr stark am Unfallgeschehen beteiligt. Mit einer solchen Maßnahme, glaube ich, wird sich die Situation sicher nicht verbessern, sondern eher verschlechtern.

Ich kann nur hoffen bei diesem Gesetz, dieser Novelle, die offensichtlich auf Zuruf der Frau Stadträtin Vassilakou gemacht wurde, dass – mit Ausnahme von Wien natürlich – die Kommunen und Städte in Österreich so schlau sein werden, das nicht in Anspruch zu nehmen. Dann haben wir die Hoffnung, dass wir nicht in Zukunft mehr tote Rad­fahrer, zumindest in den Bundesländern, beklagen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.49.42

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren im Bundesrat! Der Radverkehr hat, wie wir alle ja wissen, in den letzten Jahren zweifelsohne massiv an Bedeutung und Stärke gewonnen. In rund 70 Prozent der österreichischen Haushalte sind Fahrräder verfügbar. Dieser Wert deckt sich auch mit der Aussage, dass rund drei Viertel der Bevölkerung zumindest gelegentlich ein Fahrrad benutzen.

In diesen Haushalten gibt es mehr Fahrräder als Personen, was darauf hindeutet, dass in vielen Haushalten für jeden Zweck – wie etwa Einkaufen, Sport oder den Weg in die Arbeit – ein eigenes Fahrrad bereitsteht. Dabei geht auch aus den statistischen Daten hervor, dass das Fahrrad zunehmend zu einem Verkehrsmittel für die alltäglichen Wege wird und nicht mehr nur als reines Sportgerät eingestuft wird. Und je ausge-


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