BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 103

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verweisen, dass Österreich bereits im Jahr 2004 mit dem Rahmenplan für den Einsatz der Telematik im österreichischen Verkehrssystem einen ersten wichtigen und vor allem innovativen und richtungsweisenden Schritt gesetzt hat.

Es war notwendig, Österreichs Strategie den europäischen Rahmenbedingungen anzupassen. Mit dem IVS-Aktionsplan 2011 formulierte das Bundesministerium die Strategie zur Umsetzung eines intelligenten Verkehrssystems in Österreich.

Wie bereits ausgeführt, unterstützt ein intelligentes Verkehrssystem organisatorisch und technisch die Vernetzung aller Verkehrsträger. Ziel ist es, die Nutzer des Systems mit exakten Informationen und vor allem Entscheidungsgrundlagen in Echtzeit zu versorgen. IVS-Dienst bedeutet also die Bereitstellung einer IVS-Anwendung innerhalb eines genau definierten organisatorischen und operationellen Rahmens. Ziel ist natürlich die Erhöhung der Nutzersicherheit, der Effizienz, des Komforts, des Umwelt­schutzes, aber auch die Erleichterung oder Unterstützung von Abläufen im Verkehr oder bei Reisen.

Angesichts der von 2000 bis 2020 zu erwartenden Zunahme des Güterverkehrs um nahezu 50 Prozent und des Personenverkehrs um nahezu 35 Prozent besteht das Bestreben der Verkehrspolitik sicherlich darin, das Verkehrswesen umweltverträglicher, effizienter und sicherer zu gestalten. Der Bau neuer Infrastrukturen kann nicht die alleinige Lösung von Problemen dieser Größenordnung sein. IV-Systeme werden daher einen wesentlichen Beitrag zu künftigen Lösungen zu leisten haben.

Im Rahmen des IVS-Aktionsplans der EU wurden grundsätzlich sechs wesentliche Aktionsbereiche definiert: optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten, Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement, Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr, Verbindung von Fahrzeug und Verkehrs­infra­struktur, Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen sowie die europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist bei der Umsetzung der gegen­ständlichen IVS-Richtlinie auf einem sehr guten Weg, daher geben wir auch die Zu­stimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.05


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste ist Frau Kollegin Junker zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.05.40

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Was wir heute beschließen werden, sind, wie wir schon gehört haben, drei Gesetze, die für mehr Umweltverträglichkeit und mehr Sicherheit sorgen, aber auch zur Verkürzung der Transportwege führen können.

Diese Verbesserungen werden zum einen, wie schon mehrfach ausgeführt, durch die Einführung der intelligenten Verkehrssysteme bewirkt. Zum Zweiten haben wir aber auch das Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird. Das dritte Gesetz ist ein Sammelgesetz, nämlich das Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförde­rungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrlinienge­setz geändert werden. In diesem Sammelgesetz ist, wie vom Kollegen Stadler schon ausgeführt worden ist, enthalten, dass die selbständigen Frächter mit den unselb­ständigen Kraftfahrern gleichgesetzt werden, denn Müdigkeit tritt bei allen auf. Es ist dadurch Verkehrssicherheit geboten.

Es ist natürlich in diesem Zusammenhang auch ein kalkulatorisches Problem vorhan­den. Denn wenn ich Arbeitszeiten einhalten muss, muss ich anders kalkulieren, als wenn ich einen selbständigen Fahrer habe, für den die Gesetze alle ausgehebelt


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