BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 9

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letztendlich auch die Einkommen nach dem Gleichbehandlungsgesetz in die richtige Richtung zu trimmen. Für mich ist es auch immer wieder bezeichnend, dass mir For­derungen – egal ob das parteipolitische, gewerkschaftspolitische oder irgendwelche anderen Forderungen sind –, wenn ich bei den Anträgen nicht auf die Jahreszahl schaue, oft als Anträge erscheinen, die aktuell gestellt und beschlossen werden, denn letztendlich stellen wir seit Jahrzehnten immer wieder dieselben Forderungen, haben wir immer wieder dieselben Voraussetzungen und zeigen wir immer wieder dieselben Kriterien für diesen Bereich auf.

Wir wissen, hätten wir dieses Gleichbehandlungsgesetz im Bund nicht, der nunmehr auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Einkommensschere leistet, hätten wir in die­sem Zusammenhang die Stabilität im Bund nicht, hätten wir wahrscheinlich in der Pri­vatwirtschaft weitaus größere Probleme, manche Einkommensbereiche zu stabilisieren beziehungsweise auch Anerkennungen für bestimmte Dinge zu bekommen wie zum Beispiel im Karenzbereich oder im Zulagenwesen oder bei den Aufstiegschancen, bei Förderplänen et cetera. Da ist der Bund natürlich richtungsweisend mit dem Gleichbe­handlungsgesetz, durch das letztendlich auch Förderpläne hervorgebracht wurden, weil man gesehen hat, dass es notwendig ist, die Dinge in dieser Weise voranzutrei­ben, was nun letztendlich auch in der Privatwirtschaft, im Arbeitsverfassungsgesetz, maßgeblich ist.

Man könnte in diesem Zusammenhang noch relativ viel erwähnen, auch dahin gehend, was der Bund durch den Beschluss dieses Gleichbehandlungsgesetzes erreicht hat, wobei es trotz der Erfolge, die auf der einen Seite sichtbar sind, doch noch viele Defi­zite gibt.

Wir sehen die Erfolge, dass auf allen Ebenen Frauen involviert werden, wir sehen aber auch die Defizite, dass es noch zu wenige sind. Ich hoffe, dass es in Zukunft doch noch weiter möglich ist, sowohl hinsichtlich der Gleichbehandlung als auch hinsichtlich der Gleichstellung der Frau zu erreichen, dass es mehr Frauen in diesen Bereichen gibt und dass auch die Wertigkeit der Frauen anerkannt wird. Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

9.15


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


9.16.01

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der jüngste Gleichbehand­lungsbericht des Bundes feststellt, dass in fast allen Ressorts beziehungsweise in den Obersten Organen die Frauenanteile gegenüber 2009 auf über 40 Prozent erhöht wer­den konnten.

Die öffentliche Hand hat hier aber auch eine besondere Vorbildfunktion, und es ist letztendlich auch ein Verdienst von dir, Frau Bundesminister, dass sich in diesem Be­reich immer etwas zum Positiven bewegt. Beachtlich ist zum Beispiel auch, dass bei Richterinnen und Staatsanwältinnen schon knapp die 50-Prozent-Marke erreicht wor­den ist.

Auf der anderen Seite hat es beim Krankenpflegedienst eine merkliche Steigerung bei den männlichen Arbeitnehmern gegeben. Diese positive Entwicklung hängt natürlich letztendlich mit dem steigenden Qualifikationsprofil der Frauen zusammen. So beträgt im Bundesdienst der Frauenanteil bei den Akademikern bereits fast 54 Prozent.

Im Gleichbehandlungsbericht wird klar zum Ausdruck gebracht, wo die noch immer bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen liegen. Da sind die Hauptgründe vor allem der Umfang der geleisteten Überstunden, Qualifikation, Al-


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