BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 19

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Wie schon erwähnt – und da bin ich Frau Kollegin Zwazl dankbar –, gibt es in der Pri­vatwirtschaft Diskriminierungslevels, die von jenen im Bundes-Gleichbehandlungsge­setz abweichen. Ich bin nicht Ihrer Meinung – und zwar dezidiert, ganz klar nicht Ihrer Meinung –, dass es mit einer Ombudsstelle getan wäre, denn es macht einen gewalti­gen Unterschied, ob jemand, der diskriminiert wurde, irgendwo hingehen und: Bitte, bitte!, sagen muss und auf den Goodwill angewiesen ist (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl) oder ob er einen Rechtsanspruch hat und sich wehren kann. Das ist ein riesen­großer Unterschied! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Wenn man aus einem Lokal hinausgeschmissen wird und dann: Bitte, bitte!, sagen muss und wenn dann ein Ombudsmann hingeht und der Lokalbesitzer: Nein!, sagt (Bundesrätin Zwazl: Nein, nein, nein!), dann gilt das Nein und dann gibt es keine Handhabe, kein Garnichts. (Bundesrätin Zwazl:  Klage!)

Lesen Sie sich die Stellungnahme des Klagverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern durch! Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass Menschen, die aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts diskriminiert werden, in der Privatwirtschaft besser geschützt sind als Menschen, die aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der Weltanschauung diskriminiert wer­den. Entweder man ist für Antidiskriminierung oder man ist gegen Antidiskriminierung; wer unterscheidet, ist gegen Antidiskriminierung. Das ist ÖVP-Politik, und das ist von gestern. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

9.54


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


9.54.45

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Bevor ich mit dem eigentlichen Thema beginne, möchte ich auf zwei Punkte hinweisen: Wir, die SPÖ, stehen zur Wahlfreiheit. Jede Frau kann und darf und soll sich selbst entscheiden (Beifall des Bundesrates Dönmez), ob sie er­werbstätig ist oder nicht, wie sie erwerbstätig ist, ob sie Teilzeit oder Vollzeit arbeitet. Aber: Man muss den Frauen, die sich für die Teilzeitarbeit oder -erwerbstätigkeit ent­scheiden, auch sagen, dass die Möglichkeit besteht, dass sie im Alter armutsgefährdet sein können. Diese Informationen muss man auch weitergeben.

Du, liebe Frau Präsidentin Zwazl, hast gesagt, dass die Qualifikation und die Fähigkei­ten für die Frauen maßgebend sind. Da muss ich schon darauf hinweisen, dass wir mehr Maturantinnen als Maturanten haben, dass wir mehr Uni-Absolventinnen als Uni-Absolventen haben – aber in der Führungsriege, in den Führungspositionen dominie­ren noch immer mit 96 Prozent die Männer. (Ruf bei der SPÖ: Genau! – Bundesrätin Zwazl: Das ist ein Zeitfaktor! Das ändert sich !) – Ja, genau, das ist ein Zeitfaktor.

Und damit komme ich jetzt zum eigentlichen Thema: Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichberechtigung und Gleichstellung kann man nicht einfach mit einem Gesetz realisieren. Gleichberechtigung und Gleichstellung werden gelebt – oder auch nicht. Gleichberechtigung und Gleichstellung sind verbunden mit Bewusstseinsbildung, und da muss im Kopf etwas umgeschaltet werden. Das geschieht im Kopf, denn ich glaube, die Einstellung und nicht das Geschlecht trennt uns. Und im 21. Jahrhundert müssten Gleichberechtigung und Gleichstellung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Es hat sich vieles verändert. Es wurde schon sehr viel gesagt, ich möchte aber dir, lie­be Frau Bundesministerin, trotzdem für viele Maßnahmen danken, die es Frauen und Männern ermöglichen oder ihnen helfen, gleich behandelt beziehungsweise gleichge-


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