BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 59

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kennen wir alle. Wenn man ein Geschäft macht, dann freut man sich, wenn rechtzeitig bezahlt wird. Das schafft Vertrauen in einer Geschäftsbeziehung, und so soll es auch sein, denn Vertrauen ist eine wesentliche Basis für gute Geschäfte. Vertrauen wiede­rum ist eine gute Grundlage für einen Wirtschaftsstandort. Das neue Zahlungsverzugs­gesetz wird sicher seinen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in den Wirtschaftsstand­ort Österreich und in den Wirtschaftsraum Europa zu heben. Treffen die Geldflüsse zum richtigen Zeitpunkt ein, dann geht es auch der Wirtschaft gut.

Der Erstredner ist ja schon darauf eingegangen, dass dieses Gesetz sehr stark auf die Kleinunternehmen, KMUs, Einpersonenunternehmen, Mikrounternehmen und deren Zahlungsverkehr abzielt. Gerade die leiden ja am heftigsten, wenn sie Leistungen, Sachleistungen oder Personalleistungen erbringen. Sie müssen die Löhne zahlen, sie müssen die Sachkosten beispielsweise in einem kleinen Installateurbetrieb abdecken, und dann kommen Zahlungen nicht herein. Für die ist das dann ein Problem; sie schlit­tern sehr, sehr rasch in eine Insolvenz.

Gleichzeitig muss man gerade aus Sicht meiner Fraktion, die die Interessen dieser kleinen Unternehmen immer gerne vertritt, feststellen, dass sie unter einem immensen Preisdruck von großen Handelskonzernen und Baukonzernen stehen. Deswegen ist dieses Gesetz zum Schutz der Kleinstunternehmen, EPUs und Mikrounternehmen si­cherlich eine tolle Sache. Wenn es ihnen gut geht, dann geht es den Menschen in unserem Land gut. Und wenn wir den Wohlstand in unserem Land ordentlich verteilen, dann geht es schlussendlich auch der Wirtschaft wieder gut.

Dieses Zahlungsverzugsgesetz bedingt – meine Vorrednerin ist kurz darauf eingegan­gen – ja auch eine Änderung im Mietrechtsgesetz im § 15 Abs. 3 betreffend den Zeit­punkt, wann die Miete am Konto des Vermieters eingelangt sein muss. Jetzt ist das der 5. des Folgemonats, damit nicht vorfinanziert werden muss, wenn der Lohn erst am Monatsende kommt.

Ich möchte das nicht noch einmal erläutern, sondern den MieterschützerInnen der Mie­tervereinigung meinen Dank aussprechen, die im Begutachtungsverfahren den Sach­verhalt wirklich hervorragend dargelegt und betont haben, dass es da Probleme geben kann. Dadurch ist es ja auch zu dieser Änderung gekommen. Auch dazu kann man vielleicht etwas salopp sagen: Wenn es den Mietern gut geht, dann geht es wahr­scheinlich auch den Hauseigentümern gut, weil die Miete fließt.

In diesem Sinne können wir diesem Gesetzentwurf, dieser Richtlinie unsere Zustim­mung geben. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Karl. – Bitte.

 


12.25.46

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Das Zahlungsverzugsgesetz setzt für den korrekten und vor allem rechtzeitigen Zahlungsverkehr tatsächlich ganz neue Maß­stäbe. Es geht um den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen sowie zwischen Un­ternehmen und der öffentlichen Hand. Dieses Gesetz schützt Unternehmer vor man­gelnder Zahlungsmoral ihrer Geschäftspartner, die es leider immer wieder gibt. Die Zahlungsmoral von Unternehmen und der öffentlichen Hand soll sich dadurch merkbar verbessern, und das kommt natürlich, wie schon mehrfach angesprochen wurde, den Unternehmen, insbesondere den KMUs, und damit auch dem Wirtschaftsstandort Ös­terreich zugute.

Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Gerade die Eindämmung von Zahlungsverzöge-


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