BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich komme jetzt auf den Digitalfunk zu sprechen, den Sie in Ihren Ausführungen auch angesprochen haben. Der Digitalfunk, der sich bewährt, ist aus der Situation heraus entstanden, dass die Einsatzkräfte dieser Republik bei zwei großen Katastrophen, nämlich bei der Lawinenkatastrophe in Galtür und bei der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002, draufgekommen sind, dass wir ein Funksystem in dieser Republik brau­chen, wo alle Blaulichtorganisationen effizient und vernünftig miteinander kommunizie­ren können. Daher ist die Einführung des Digitalfunks zu Recht erfolgt. (Beifall bei der ÖVP.)

Und jetzt schildere ich Ihnen etwas aus der Praxis, liebe Frau Kollegin und geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich bin selber Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Pfaff­stätten. Dort haben wir den Digitalfunk, und er bewährt sich. Alle Einsatzorganisationen sagen, das ist ein System, das zu Recht eingeführt worden ist. Deswegen glaube ich, dass das ein Beispiel für eine verantwortungsvolle Verwendung unserer Budget- und Geldmittel ist.

Das Bundesministerium für Inneres, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht ganz klar nach drei Kriterien vor, die ausschlaggebend sind, letztendlich auch in Bezug darauf, was vergaberechtlich zulässig ist: nach der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Das ist eine Vorgangsweise, die auch im Interesse der inneren Si­cherheit ist, die hier letztendlich ganz klar gewährleistet wird.

Das Bundesministerium für Inneres, meine sehr geehrten Damen und Herren – auch diese Zahl sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen –, bezahlt im Jahr für 95 000 Beschaffungsvorgänge. 95 000 Beschaffungsvorgänge gibt das Bundesministe­rium für Inneres jährlich in Auftrag, damit dieser große Apparat, den ich im Vorfeld dar­zustellen versucht habe, funktioniert, damit wir in dieser Republik einen Apparat haben, der die Sicherheit draußen gewährleistet.

Dieser Rechnungshofbericht, den Sie heute zum Anlass für diese Dringliche Anfrage genommen haben, hat 59 der insgesamt 95 000 Beschaffungsvorgänge – ein Teil war ja nicht prüfbar, weil da die Beträge unter 3 000 € lagen – herausgenommen und hat diese noch um 20 erweitert. Also 79 Beschaffungsvorgänge waren Teil der Prüfung, und davon hat der Rechnungshof zwölf detailliert untersucht beziehungsweise geprüft. Und das mit den zwölf Beschaffungsvorgängen wird jetzt wieder hochgerechnet, und das Bild, das sich da darstellt, sieht wirklich sehr verzerrt aus, nämlich: In diesem Rechnungshofbericht gibt es dazu 27 Schlussempfehlungen. – Das ist ein ganz nor­maler Vorgang. Da wir zum Glück in dieser Republik als Teil des Parlamentarismus den Rechnungshof haben, werden Prüfvorgänge ermöglicht.

Also: Vom Rechnungshof gibt es dazu 27 Schlussempfehlungen, und ich bin überzeugt davon, dass von diesen 27 Schlussempfehlungen mindestens zwei Drittel entweder be­reits umgesetzt worden sind oder sich in Umsetzung befinden. Ich glaube, dass das In­nenministerium da sehr richtig und auch korrekt gehandelt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist ein sicheres Land. Österreich bleibt ein sicheres Land. Und mit dieser Innenministerin und mit diesem Innenminis­terium sind wir auch weiterhin auf einem guten Weg. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)

16.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Reich zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.50.24

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätztes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Nun liegt der Bericht des Rechnungshofes vor, und er schlägt hohe Wellen in den Medien.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite