BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 88

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Vertrauen kann man nicht kaufen, Vertrauen muss man sich erwerben und erarbeiten. Entscheidend ist, das Vertrauen der Wähler zu gewinnen. Wer ist näher am Bürger als der gewählte Mandatar, ob das nun bei Veranstaltungen, Stammtischen oder sonst ir­gendwo ist? Es muss eine neue Chance geben, jene abzustrafen, die nichts tun, die nicht arbeiten, die Scheingefechte führen, und dafür jene in gesetzgebende Körper­schaften zu hieven und zu bringen, die fleißig sind, die die Sorgen der Menschen er­kennen und sie auch vertreten. Natürlich wird es immer wieder sogenannte Platzhir­sche geben. Aber aufgrund der neuen Möglichkeiten für Vorzugsstimmen kommt natür­lich auch da allerhand in Bewegung.

Jugend und Senioren müssen den richtigen Platz haben. Junge Menschen wählen viel­leicht jüngere Kandidaten, ältere wählen Seniorenvertreter. – Warum auch nicht? Jeder muss die Chance bekommen. Das ist so.

In Salzburg hat sich unser Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer bereits seit Herbst 2011 besonders bemüht, mehr direkte Demokratie einfließen zu lassen. Es geht darum, die Legitimation der Abgeordneten als direkte Vertreter der Bevölkerung weiter zu stärken und auszubauen. Der Kontakt zwischen Politikern und Wählern ist dauerhaft zu intensivieren.

Es wird nicht mehr reichen, vor Wahlen einen Wahltross zusammenzustellen und durch die Lande zu touren. Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist eine ste­tige und unermüdliche Betreuung der Bürgerinnen und Bürger.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ja von meiner Vorrednerin Kollegin Rausch schon an­gesprochen worden, nämlich die Erhöhung der Verbindlichkeiten der direkten Demo­kratie. Die Bevölkerung sollte für die Politik verbindliche Volksabstimmungen einleiten können.

Es gibt noch viele Möglichkeiten, die direkte Demokratie auszubauen, wir müssen es nur wollen und umsetzen und nicht immer nur davon reden. Heute sind wir hier auf ei­nem guten Weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Grimling zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.59.05

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr viel ge­sagt worden, ich möchte es noch einmal wiederholen, und zwar das, was die Vorzugs­stimmen betrifft.

Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung der Nationalratswahlord­nung ist die Möglichkeit, künftig auch auf Bundesebene Vorzugsstimmen zu vergeben und damit eine entsprechende Umreihung der Kandidaten und Kandidatinnen auf der Bundesparteiliste zu bewirken, was bisher nur bei den Regionalparteilisten und den Landesparteilisten möglich war.

Erhält ein Kandidat/eine Kandidatin in der Bundesparteiliste 7 Prozent der gültigen Par­teistimmen, muss er beziehungsweise sie vorgereiht werden.

Auch auf Regional- und Landesebene wird es für Wahlwerberinnen und Wahlwerber leichter, vorzurücken. Für Regionalwahlkreise wurde der Vorzugsstimmenschwellen­wert auf 14 Prozent der jeweiligen Parteistimmen herabgesetzt. Im Landeswahlkreis sind es 10 Prozent. Die Wahlzahl des Bundeslandes muss nicht mehr zwingend er­reicht werden. Durch die höhere Gewichtung von Vorzugsstimmen soll die Wahl attrak­tiver werden.

 


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