Darüber hinaus sind Änderungen bei den für Nationalratswahlen geltenden Fristen vorgesehen.
Um eine Ausgabe der Stimmzettel am 30. Tag vor der Wahl zu gewährleisten und AuslandsösterreicherInnen damit eine rechtzeitige Stimmenabgabe zu ermöglichen, muss der vom Hauptausschuss des Nationalrates festzulegende Stichtag in Hinkunft auf den 82. Tag vor der Wahl fallen. Bisher war es der 68. Tag. Das wirkt sich auch auf andere Fristen aus, etwa auf den letztmöglichen Zeitpunkt für die Einbringung von Landes- und Bundeswahlvorschlägen.
Die Novellierung enthält weiters die entsprechenden legistischen Anpassungen wie die Änderung der Rechenregeln in den Ermittlungsverfahren und die Neugestaltung der amtlichen Stimmzettel.
Meine Fraktion wird, wie ja schon angekündigt, dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.02
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte, Herr Staatssekretär.
14.02
Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es ist schon viel gesagt worden zum vorliegenden Gesetzesvorschlag. Bettina Rausch hat angesprochen, wir haben uns vor einem Jahr als Junge ÖVP Gedanken gemacht, wie kann man die Demokratie ein Stück weit weiterentwickeln, wie kann man vielleicht auch den Bürger ein Stück weit näher an die Politik heranbringen und ihm eine stärkere Möglichkeit der Selbstwirksamkeit und eine stärkere Möglichkeit zur Mitbestimmung einräumen.
Da gibt es viele Vorschläge. Ich freue mich, dass heute ein zentraler dieser Vorschläge ein Stück weit umgesetzt werden kann, nämlich die Aufwertung der Vorzugsstimme. Ich gebe zu, es wäre schön gewesen, wenn noch mehr möglich gewesen wäre, es wäre schön gewesen, wenn Vorzugsstimmen noch mehr Gewicht bekommen, aber ich glaube, dass es doch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Was ändert sich? – Ganz konkret sind es zwei Punkte. Erstens: Vorzugsstimmen bekommen mehr Gewicht, das heißt, es ist in Zukunft leichter möglich, durch Vorzugsstimmen vorgereiht zu werden. Und das Zweite ist, man kann nun auch auf Bundesebene eine Vorzugsstimme abgeben. Das heißt, dass bei der nächsten Nationalratswahl der Wähler oder die Wählerin im Wahlkreis einen Kandidaten ankreuzen kann, auf der Landesliste einen Kandidaten hinschreiben kann und auch auf der Bundesliste einen weiteren Kandidaten hinschreiben kann.
Es können somit drei Vorzugsstimmen vergeben werden, und die Wählerin und der Wähler haben eine stärkere Möglichkeit, nicht nur Parteien entscheiden zu lassen, sondern selbst mitzuentscheiden, welche Persönlichkeiten in die jeweilige gesetzliche Vertretungskörperschaft einziehen können sollen.
Zu den angesprochenen Themen darf ich noch ganz kurz Stellung beziehen. Frau Bundesrätin Kerschbaum von den Grünen hat angesprochen, dass es keine Gendergerechtigkeit gibt. Ich bin da eigentlich der Meinung, dass, wenn Vorzugsstimmen vergeben werden können, die Macht beim Wähler ist, und so soll es in einer Demokratie auch sein. Der Wähler hat die Möglichkeit, einer Frau die Vorzugsstimme zu geben, der Wähler hat die Möglichkeit, einem Mann die Vorzugsstimme zu geben, und es entspricht eigentlich nicht meinem Weltbild, Frauen einmal grundsätzlich zu unterstellen, dass sie beim Wähler nicht so gut ankommen und keine Möglichkeit haben, entsprechend viele Vorzugsstimmen einzufahren.
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