BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 98

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haben, ich darf sie auch von hier aus noch einmal begrüßen und werde versuchen, kei­ne lange Rede zu halten, um die Pensionisten aus Kirchberg dann durch das Haus füh­ren zu können.

Es wurde schon vorgebracht, was in der Novelle dieses Gesetzes steht. Eine verstärk­te Korruptionsbekämpfung wünschen sich nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, son­dern auch wir Politiker, um unseren Ruf wieder um einiges zu verbessern.

Der Straftatbestand Verletzung des Amtsgeheimnisses wird jetzt eine Sache des .BAK, des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.

Im zweiten Teil ist das Schengen-II-Abkommen enthalten. Es werden die Rahmenbe­dingungen dafür gesetzt, dass das Schengen-II-Abkommen, das SIS II, auch in Öster­reich umgesetzt werden kann.

Wir Sozialdemokraten stehen dem sehr positiv gegenüber. Auch wenn man mit der Ausarbeitung dieses Gesetzes schon im Jahr 2007 begonnen hat und es zu einer Ver­teuerung von 20 Millionen auf, wie man liest, 143 Millionen € geführt hat – man fragt sich schon, was so teuer gewesen ist, wenn man vorher nur 20 Millionen € annimmt –, dieses Gesetz ist notwendig, und daher wird die SPÖ zustimmen. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.36.546. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2135 d.B. und 2216 d.B. sowie 8919/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. – Bitte um den Bericht.

 


14.37.14

Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Na­turkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Ap-
ril 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

 


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