BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 152

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Die Bildungsteilzeit bietet nun die Möglichkeit, beides zu vereinen, also sowohl Bildung als auch Beschäftigung gleichzeitig auszuüben. Das bietet natürlich auch eine weitere Möglichkeit, finanziell besser abgesichert zu sein als bisher mit der Bildungskarenz. Ich glaube, dass diese Maßnahme insgesamt eine sehr wohlüberlegte war, sowohl was den wirtschaftlichen Bereich betrifft als auch was den bildungspolitischen Bereich be­trifft.

Ein kleiner Wermutstropfen dabei ist natürlich, dass die Bildungsteilzeit ebenfalls eine Vereinbarungssache zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn im Betrieb ist. Aber das war auch bisher mit der Bildungskarenz so. Wir mussten immer wieder feststellen, dass es bei der Bildungskarenz oft so ist, dass höher Qualifizierte diese in Anspruch nehmen konnten und eher weniger Qualifizierte an die Grenzen ihrer Möglichkeiten, sie zu nutzen, gestoßen sind. Ich glaube aber – wie schon vorher erwähnt –, dass die Bildungsteilzeit einen weiteren Schritt darstellt, um dem entgegenzutreten, und dass Arbeitgeber letztendlich eher daran denken, die Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu lassen als die Bildungskarenz.

Ein weiterer Schritt ist natürlich das Fachkräftestipendium. Es stellt ebenfalls einen wei­teren Schritt im Bereich lebensbegleitendes Lernen dar. Im Hinblick auf die duale Be­rufsausbildung wurde ein Schritt gesetzt, der letztendlich auch eine Weiterführung in der Qualifizierung und in den rahmenrechtlichen Bedingungen darstellt. Das bedeutet nicht, dass das Fachkräftestipendium die sogenannte Fachkräftemilliarde, die die Ge­werkschaftsjugend immer wieder für den Ausbildungsbereich fordert, ersetzen soll. Das kann nur ein ergänzender Teil sein, um weitere Qualifizierungen in Anspruch nehmen zu können.

Ein positiver Effekt in diesem Gesetz ist auch, dass bereits jetzt im Gesetz festgelegt wird, dass eine Evaluierung vorgesehen ist, denn ich glaube, dass es gerade in diesen Bereichen der Bildung notwendig ist, ständig zu evaluieren und nachzuschauen, ob Maßnahmen auch tatsächlich greifen, weil es nichts Schlechteres gibt als Maßnahmen zu setzen, die – im Nachhinein gesehen – nichts bringen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube, gerade im Bereich der Bildung ist es notwendig, diese Schritte zu setzen und zu bewerten. Wir sind noch nicht am Ende, denn ich glaube, dass es notwendig ist, gerade was den bildungspolitischen Bereich betrifft, ständig Maßnahmen zu setzen.

Die vorliegende Regelung ist ein positiver Ansatz, weshalb wir ihr die Zustimmung er­teilen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.01


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


18.01.30

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Berufsleben und Bildung sind untrennbar miteinander ver­bunden! Wir wünschen uns, dass die Österreicher länger arbeiten, jedenfalls bis zum Regelpensionsalter. Daher ist es notwendig, dass Neuregelungen bei Weiterbildungs­angeboten keine Altersgrenzen vorsehen. Das heißt, es eröffnen sich vor allem für äl­tere Arbeitnehmer im Hinblick auf den Pensionsantritt neue Chancen: neue Wege im Beruf statt alte Wege in die Pension.

Unterbrochene Erwerbsbiographien mit vielen Arbeitsstellen in teilweise völlig unter­schiedlichen Bereichen sind auch bei den über 50-Jährigen zur Regel geworden.

Bildung, sei es Fortbildung, Weiterbildung oder die Erweiterung des Wissens aus per­sönlichem Interesse, wird auch für die Generation 50plus immer wichtiger, um sich be-


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