BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 151

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie weitere Gesetze und die 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.54.5421. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpoli­tik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeits­verfassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 – SRÄG 2013) (2150 d.B. und 2220 d.B. sowie 8932/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nunmehr zum 21. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich bitte um den Bericht.

 


17.55.06

Berichterstatter Richard Wilhelm: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrats vom 21. März 2013 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsge­setz 1984, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrats keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste ist Frau Bundesrätin Kemperle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.56.20

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Minister! Geschätztes Präsidium! Geschätzte Bundesräte und Bundesrätinnen! Das Gesetz, das wir heute beschließen werden, ist sicher ein weiterer Meilenstein für die Bildungspolitik in unse­rem Land.

Ich glaube, dass es ein sehr wohl bedachter Beschluss ist, vor allem, wenn ich mir den Bereich der Bildungsteilzeit in diesem Gesetz ansehe. Wir haben ja bereits die Bil­dungskarenz im Gesetz verankert. Allerdings stellt die Bildungskarenz eine Hemm­schwelle dar, tatsächlich Beschäftigung und Bildung zu vereinen. Es gibt nur entweder das eine oder das andere für einen bestimmten Zeitraum. Ich glaube, dass dies gerade für geringer qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Nichtzugang zu einer höheren Qualifizierung dargestellt hat.

 


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