BundesratStenographisches Protokoll819. Sitzung / Seite 154

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ben, dass das für Vollzeitkräfte zur Verfügung gestanden ist. Probleme gibt es aber auch dabei, tatsächlich eine Vereinbarung mit den Betrieben zustande zu bringen, nämlich dass seitens der Betriebe diese Bildungskarenz Zustimmung findet. Ich weiß, das wird auch in Zukunft ein Reibungspunkt sein, weil viele Betriebe klarerweise – durchaus verständlich in manchen Bereichen – Sorge haben, dass sich die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter nach erfolgreicher Ausbildung anders orientieren. Das ist eine Tatsache, und dem kann man so auch nur zustimmen.

Der Punkt ist, sehr geehrte Damen und Herren – und das ist auch klar –, ohne entspre­chende Fortbildung wird der Wirtschaftsstandort Österreich keine Zukunft haben. Das heißt, die Betriebe sind auch dann, wenn sie Gefahr laufen, gut gebildete Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter zu verlieren, besser dran, diese Fortbildung zu gewähren als sie zu streichen, denn letztlich ist dieser Braindrain, der zwischen den Betrieben stattfin­det, gut, wenn er auf hohem Niveau stattfindet.

In diesem Sinne gratuliere ich dir, Herr Minister, zu diesem zustande gebrachten Werk, hoffe, dass das viele in Anspruch nehmen, und wünsche weiterhin Verbesserungen in diesem Bereich. Vielleicht gelingt es uns auch, einen gewissen Schutz für die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Ausbildung in Anspruch nehmen, zu errei­chen, einen Kündigungsschutz für diese Zeit. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grü­nen.)

18.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


18.08.02

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mit der Bildungsteilzeit und dem Fach­kräftestipendium beschließen wir heute weitere Maßnahmen, damit lebenslanges Ler­nen nicht nur ein Schlagwort ist, sondern auch wirklich praktiziert werden kann. Damit setzen wir einen weiteren Schritt, dass unsere Betriebe auch die Fachkräfte, die sie brauchen, bekommen, sodass wir unseren Wirtschaftsstandort Österreich auch in Zu­kunft gut absichern können.

Ich persönlich freue mich daher sehr, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, denn in meiner Tätigkeit als Bundesrätin merke ich sehr oft, dass bei den Menschen die Be­reitschaft gegeben ist, sich weiterzubilden, und diese Bereitschaft immer größer wird.

In letzter Zeit waren mehrere Personen bei mir, die bereits acht oder zehn Jahre als Ar­beitnehmer gearbeitet und jetzt wieder eine Schule begonnen haben, oft eine dreijäh­rige Schule. Diese Menschen nehmen wirklich viel auf sich, und sie haben in dieser Zeit keine soziale Absicherung, denn sie haben ja nicht einmal einen Anspruch auf Mindestsicherung, weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Und ich denke, wenn jemand bereit ist, sich weiterzubilden, dann sollte er nicht im Stich ge­lassen werden, denn wir brauchen die Qualifikationen, und es ist ja in unserem Sinne, wenn neue Fachkräfte ausgebildet werden, da sie von unserer Wirtschaft gebraucht werden.

Wir schaffen mit diesem Gesetz wirklich verbesserte Bedingungen für die Weiterbil­dung und Aufschulung der Menschen, und mit dem Fachkräftestipendium wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich Mitarbeiter im Bereich der Pflege und in Mangelbe­rufen, wie im Metall-, Gesundheits-, Elektrotechnik- oder Holzbereich, auch weiterbil­den. Sie bekommen den Ausgleichszulagenrichtsatz von 795 € pro Monat für maximal drei Jahre. Optimal ist, dass sie auch noch geringfügig dazuverdienen dürfen.

Weiters kann jetzt der Einzelne, das ist auch schon angesprochen worden, neben der Bildungskarenz in die Bildungsteilzeit gehen. Ich glaube, das ist etwas besonders Posi-


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