BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 48

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10.48.43

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt Stimmeneinhelligkeit vorfinden. Wenn ich mir die letzten Jahre ansehe, so sind es Jahre großer Bildungsprojekte gewesen. Man denke nur an die Neue Mittelschule, Verbesserungen in der Ganztagsbetreuung bis hin zu einer Er­höhung der Budgetmittel und einigen Tausend zusätzlichen Lehrerposten im Bereich des Unterrichts und der Erziehung.

Es gibt dazu noch einiges zu sagen, aber da ja Stimmeneinhelligkeit herrscht, werde ich versuchen, mich auf einige konkrete Punkte zu beziehen. Der eigentliche Sinn des heute auf der Tagesordnung stehenden Vorhabens ist es, allen Jugendlichen Chancen zu geben, den Einstieg ins Berufsleben zu finden. Der heutige Gesetzesbeschluss macht dies auch möglich.

Das Wesentliche an den Pflichtschulen ist es, den Jugendlichen Berufsorientierung zu bieten. In Zukunft können die Schülerinnen und Schüler der Volksschuloberstufen – die gibt es ja zum Teil noch in Bundesländern wie Tirol –, der Hauptschulen und der Neu­en Mittelschulen, die im achten Jahr der allgemeinen Schulpflicht eine oder mehrere Stufen der besuchten Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, im neunten und in einem freiwilligen zehnten Schuljahr die gleiche Schule weiter besuchen oder das Jahr an einer Polytechnischen Schule absolvieren. Gleiches gilt auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Zugegeben, ich habe bis vor wenigen Tagen auch noch geglaubt, dass das, was nun geregelt wird, bereits jetzt möglich ist und dass es auch gesetzliche Grundlagen dafür gibt. So war ich bei der Durchsicht der Unterlagen in der Vorbereitung auf den Aus­schuss etwas überrascht. Bisher war es nämlich so, dass es einzelnen Landeschulrä­ten möglich war, sozusagen in einem gewissen gesetzlichen Graubereich und in Aus­nahmefällen Schülerinnen und Schülern nach einer Klassenwiederholung oder dem Besuch der Vorschule ein zehntes Schuljahr zu ermöglichen, damit sie zu einem Schul­abschluss kommen. Das soll nun einheitlich auf gesetzlicher Ebene geregelt werden.

Durch das Gesetz, dem dieser Antrag zugrunde liegt und das ab 1. Juni wirksam wer­den könnte, könnten die Schulbehörden bereits ab Herbst dieses Jahres die Dinge auf einer geordneten gesetzlichen Ebene abhandeln und in diesen Härtefällen den Schü­lerinnen und Schülern die Möglichkeit zu einem geordneten Schulabschluss geben, damit diese auch den Weg in ein hoffentlich erfolgreiches Berufsleben gehen kön­nen. Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Köberl zu Wort. – Bitte.

 


10.51.35

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause an den Bildschirmen! Wir haben schon ge­hört – mein steirischer Kollege Christian Füller hat sie im Detail erläutert –, dass die Gesetzesänderung, die wir heute beschließen, etwas ist, was manche vielleicht nicht als den großen Meilenstein bezeichnen werden, sie ist aber ein kleiner, für die Betrof­fenen wichtiger Schritt, den wir, und das ist sehr erfreulich, gemeinsam setzen.

Es geht in diesem Gesetz um das zehnte Schuljahr. Es war einzelnen Landesschul­räten bereits möglich, wenn man es so ausdrücken will, in einer gewissen gesetzlichen Grauzone Schülerinnen und Schülern, wenn es aufgrund von Klassenwiederholungen oder des Besuchs der Vorschule notwendig war, ein zehntes Schuljahr zu ermöglichen,


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