BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 77

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Weil ich schon am Wort bin, möchte ich durchaus eine kritische Anmerkung machen, denn es ist sehr wichtig, diese auch im Kreis des Bundesrates zu diskutieren: Es sind hier – Gott sei Dank – Rechtsmaterien betroffen, die in Österreich nur in sehr wenigen Fällen zur Anwendung kommen, weil hier Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht sehr oft ge­braucht wird, und das ist gut so.

Betreffend manche Themenbereiche haben wir laut verfassungsrechtlicher Vorgabe neun unterschiedliche Landesverwaltungsgerichte, und im Hinblick darauf stellt sich die Frage, ob es nicht aufgrund der höheren Fachlichkeit geboten wäre, in einem nächsten Schritt auch diese Rechtsbereiche möglicherweise einem Bundesverwaltungsgericht zu übertragen, damit man auch die fachliche Qualifikation entsprechend einbringen und zu einer durchgehenden Rechtsprechung auch in Verwaltungsangelegenheiten kommen kann.

Aufgrund der verfassungsgesetzlichen Grundlagen war das bislang in diesem Rechts­bereich nicht anders möglich, aber ich denke, dass man gerade auch im Bundesrat diese wichtige Auseinandersetzung über die Frage führen soll, wie eine gleichgerich­tete Spruchpraxis in hoher Qualität bei Rechtsmaterien, bei welchen wenige Gerichts­entscheidungen zu erwarten sind, sichergestellt werden kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.43


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundes­ministerium für Gesundheit.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Ap-
ril 2013, betreffend 2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesminis­terium für Gesundheit.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.44.4411. Punkt

Jahresvorschau des BMG 2013 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Europäischen Kommission für 2013 und des Programms des Ra­tes (Irland, Litauen, Griechenland) (III-479-BR/2013 d.B. sowie 8964/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Bitte um den Bericht.

 


12.45.07

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Der gegenständliche Bericht des Gesundheitsausschus­ses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 den An­trag, die Jahresvorschau des BMG 2013 auf der Grundlage des Legislativ- und Ar-


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