BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 78

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beitsprogramms der Europäischen Kommission für 2013 und des Programmes des Ra­tes (Irland, Litauen, Griechenland) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.45.49

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher zu Hause an den Bildschirmen! Ich darf an­gesichts des vorliegenden Berichtes zuerst mit einem Lob beginnen: Dieser Bericht ist sehr übersichtlich aufbereitet, und es ist auch positiv, dass zu allen Punkten die öster­reichische Haltung angeführt wurde.

Was ist aus dem Vorhabensbericht der Europäischen Union Wesentliches herauszule­sen? – Es soll ein neues Regelwerk für Tierarzneimittel kommen, das ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und des Umweltschut­zes zur Folge haben soll. Außerdem sind die bereits erwähnten Klonungstechniken im Zusammenhang mit der Lebensmittelerzeugung hier enthalten. In den Vorhabensbe­richten für Irland, Litauen und Griechenland geht es um ein hohes Maß an Lebens­mittelsicherheit und um ein Tiergesundheitsgesetz. Im Wesentlichen sind hier natürlich sehr viele schöne Worte und wenig Konkretes zu finden, wie es meist in solchen Be­richten der Fall ist.

Wir haben unsere Zweifel und Bedenken vor allem betreffend das Klonen. Was wird nun tatsächlich vorgelegt werden? – Das wissen wir nicht. Und es geht aus diesem Be­richt auch die österreichische Haltung zur Klontechnik nicht hervor, insbesondere be­treffend diese horizontale Ausrichtung, dass für alle Klonschwerpunkte und alle Berei­che gesetzliche Regelungen beziehungsweise entsprechende Verbote geschaffen wer­den. Auch eine neue Verordnung über amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittel­kette bleibt eher im Dunklen – ich nenne nur das Stichwort Pferdefleischskandal –, und es ist ebenfalls unklar, was im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten zusätzlich auf uns zukommen würde.

Bedenklich erscheint auch die geplante Beseitigung des Verwaltungsaufwandes bei Tiertransporten, und es ist zu befürchten, dass es dadurch unter Umständen zu Ver­schlechterungen für die Tiere kommt. Wir wissen ja, dass gerade die Tiertransporte trotz der bestehenden Richtlinien, die es bereits gibt, noch immer äußerst problema­tisch sind. Es werden immer wieder sozusagen schwarze Schafe aufgedeckt, und es herrschen teilweise katastrophale Zustände. Wenn man also da Verwaltungsvereinfa­chungen plant, so ist das ganz genau zu hinterfragen.

Was aber schlussendlich auch den Ausschlag gibt, dass wir diesem Bericht unsere Zustimmung verweigern werden, findet sich bereits auf Seite 3 im Vorwort: Zu Öster­reich wird gesagt, dass sich die Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich am mitt­leren nominellen Bruttoinlandsproduktwachstum orientieren. Das bedeutet, dass jähr­lich 3,6 Prozent mehr ins Gesundheitssystem investiert werden.

Österreich hat in der Krise bewiesen, dass keine Leistungskürzungen notwendig sind, um das Gesundheitssystem zu bewahren. Im Gegenteil: Durch partnerschaftliches und weitsichtiges Handeln ist sogar ein weiterer Leistungsausbau möglich. Gerade diese Koppelung an das BIP-Wachstum bei den Gesundheitsausgaben werde ich noch aus­führlicher beim nächsten Tagesordnungspunkt behandeln. Ich werde dann noch ge­nauer darauf eingehen.

Im Hinblick auf all diese zweifelhaften Punkte und vor allem auch auf diesen Punkt werden wir diesen Bericht ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49

 


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