BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 85

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gesetzliche Konsequenzen gibt, und daher hat gestern schon die Arbeitsgruppe getagt und darüber diskutiert, wie man mit Mindeststrafen im Verwaltungsstrafrecht umgehen kann. Nächste Woche wird sich die Arbeitsgruppe damit beschäftigen, wie man die gerichtlichen Strafen mit Augenmaß anpassen kann.

Wir wollen nur jene erreichen, die das Konsumentenvertrauen bewusst gefährden. Die wollen wir erreichen, und das braucht Augenmaß vom Bundesministerium für Justiz, aber auch von unserer Seite, vom Gesundheitsministerium, damit wir die richtige Grup­pe erreichen und dass es dort auch eine vernünftige Strafe gibt. Das ist mir ganz wichtig, denn die österreichische Bevölkerung will gesunde Lebensmittel haben und will auch die Sicherheit haben, damit sie den Lebensmitteln, die angeboten werden, vertrauen können. Wer sich nicht daran hält, muss mit klaren Strafen rechnen, die man nicht einfach aus der Portokasse zahlen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nächste Tagesordnungspunkt ist ja jene Artikel-15a-Vereinbarung über die Finanzierung des Gesundheitswesens, die auf Länderseite der Landeshauptmann von Oberösterreich Herr Dr. Pühringer verhandelt hat. Er hat den Wunsch geäußert, auch hier im Bundesrat dazu Stellung zu nehmen.

Es stellt sich nun so dar, dass Herr Landeshauptmann Pühringer nicht vor 14 Uhr hier sein kann. Wir haben in der Präsidiale Einvernehmen darüber erzielt, ihm dies zu er­möglichen, und auch der Herr Bundesminister hat mir gesagt, er legt Wert darauf. Da­her bitte ich um Verständnis dafür, dass wir die Sitzung bis 14 Uhr unterbrechen und sie dann wieder aufnehmen werden.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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13.21.10(Die Sitzung wird um 13.21 Uhr unterbrochen und um 14.03 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsident Edgar Mayer (den Vorsitz übernehmend): Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

14.03.1712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend Vereinbarung ge-
mäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit (2140 d.B. und 2253 d.B. sowie 8959/BR d.B.)

 


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