BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 112

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte, Herr Kollege. (Bundesrat Kneifel: Ich ziehe die Wortmeldung zurück!) – Wortmeldung wurde zurückgezogen.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bedanke mich sehr herzlich beim Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich für seinen Besuch. – Vielen Dank, Herr Landeshauptmann! Alles Gute! (Allgemeiner Bei­fall.)

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrat erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung- Ge­sundheit.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Ap­ril 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswe­sens geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrat keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Gesundheitsreformgesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrat keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

15.52.3515. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschülerinnen- und Hochschüler­schaftsgesetz 1998, das Studienförderungsgesetz 1992, das Fachhochschul-Studiengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Wis­senschaft und Forschung) (2164 d.B. und 2282 d.B. sowie 8945/BR d.B. und 8957/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Nun kommen wir zu Punkt 15 der Tagesordnung.

Ich darf Herrn Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle sehr herzlich in unserer Mitte be­grüßen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.

 


15.53.10

Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Ich berichte aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. (Vizepräsi­dentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite