BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 113

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


15.53.48

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle beinhaltet gleich mehrere Gesetze: Universitätsgesetz, Studienförderungsgesetz, Hochschülerschaftsgesetz. Es ist mir be­sonders wichtig, dabei festzuhalten, dass es eine gemeinsame Lösung mit der Einbin­dung der Senate gegeben hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit und ist besonders hervorzuheben.

Diese Reform ist ein wichtiges Werk für alle Verwaltungsverfahren. Es hat bisher funktioniert, allerdings ist es ebenso sinnvoll, eine Reform in allen Ressorts durchzu­führen. Wichtig ist auch die Anrechenbarkeit innerhalb Österreichs, da Studien an ver­schiedenen Standorten ähnlich sein müssen und damit keine Verzögerungen eintreten.

Es werden ein Verwaltungsgericht erster Instanz in den Ländern sowie zwei Verwal­tungsgerichte beim Bund eingerichtet. Erlassene Bescheide der ersten Instanz können künftig bei einem Verwaltungsgericht angefochten werden. Wichtig ist, dass im Be­schwerdeverfahren die Einbindung der Senate vorgesehen ist und ebenso Profes­sorinnen und Professoren als Sachverständige hinzugezogen werden können. So kann das eine Art Gutachten aufgrund von Beschwerden abgeben.

Die Unabhängigen Verwaltungssenate sowie Sonderbehörden werden abgeschafft. Auch da tritt das Verwaltungsgericht in Aktion. In weiterer Folge sind natürlich künftig auch noch eine Reihe von Anpassungen notwendig.

Ich darf besonders hervorheben, dass Senat, Universitätskonferenz und Hochschüler­schaft bestens zusammengearbeitet haben, und es ist somit dem Herrn Bundesmi­nister und der gesamten Beamtenschaft für diese Novelle sehr zu danken. Wir sind hier wirklich auf einem guten Weg. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.56


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


15.56.32

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Dieses Gesetz dient der Anpassung von Materiengesetzen an das neue System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Herr Kollege Saller hat genauestens erklärt, was das heißt, was damit geschaffen wird. Er hat gesprochen von der Anrechenbarkeit, von der Schaffung des Verwaltungsgerichtshofes, und zwar so­wohl in den Bundesländern als auch im Bund, wo zwei geschaffen werden, von der Einbindung der Senate, der Professorinnen und Professoren. Deswegen werde ich mir und euch ersparen, das alles noch einmal zu wiederholen. Ich möchte aber ganz kurz zusammenfassen, was für mich sehr wichtig ist.

Das System der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde grundlegend in Richtung mehr Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit geändert. Diese Anpassung hat mehr Nähe zu den Bürgern und Bürgerinnen zur Folge. Es ist dies eines der Ergebnisse des Ös­terreich-Konvents. Dieses neue System ist ein wichtiger Schritt in der Bundesstaats-


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