BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 116

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wenn man das so sagen darf, und ich glaube, dass der Inhalt eben erst dann kommen wird, wenn entsprechende finanzielle Ressourcen dazu freigegeben worden sind. Die­ses Programm kann man im Wesentlichen aber trotzdem so zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


16.04.51

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der diesjährige Bericht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung beruht auf dem Arbeitspro­gramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2013, sowie auf dem Achtzehnmo­natsprogramm des Rates bis Juni 2014 und umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

Erstens die „Innovationsunion“ mit einem Katalog von 34 Maßnahmen betreffend EU-Patent, Forschungsausbildung, globale Forschungsinfrastrukturen, innovative, öffentli­che Beschaffung, und so weiter. So soll die Effizienz des europäischen Innovationssys­tems gesteigert werden.

Zweitens beinhaltet es, mein Vorredner hat es schon erwähnt, das Forschungspro­gramm „Horizont 2020“. Dies ist ein in Verhandlung stehendes Rahmenprogramm für die Jahre 2014 bis 2020 für wissenschaftliche Projekte, die sich vor allem mit gesell­schaftlichen Herausforderungen beschäftigen werden. Dieses Forschungsprogramm muss bis Jahresende vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Österreich wird sich besonders für einfache und kohärente Teilnahmeregeln einsetzen, wobei die Neuorientierung der europäischen Forschungsförderung im Bereich der Kernenergie und die Schutzbestimmungen im Bereich der Stammzellenforschung wichtige Anliegen sind.

Da derzeit die Beteiligung Österreichs am Budget des Forschungsrahmenprogramms sehr hoch ist, bleibt die Frage offen, wie weit sichergestellt wird, dass auch im „Hori­zont 2020“ die Rückflussquote hoch bleibt und österreichische Forschungsprojekte ma­ximal profitieren.

Der dritte Punkt sind die strategischen Partnerschaftsinitiativen. Die Forschungsförde­rung in übergreifenden Schlüsselbereichen soll mit erheblichen Mitteln aus dem EU-Haushalt unterstützt und die Weiterführung einiger bereits bestehender, sowie die Schaf­fung von neuen Initiativen geplant werden.

Vierter Punkt, und das ist der letzte, ist die Hochschulbildung. Dieses Programm steht für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, sowie für die stärkere Internationalisierung im Hochschulbereich. Dazu gehört die Vorbereitung des neuen EU-Programms „Erasmus für Alle“ ab Jänner 2014 und die längst erwartete, aber seit 2012 verschobene Mitteilung der Europäischen Kommission zur Hochschulbildung. Es stellt sich allerdings die Frage, welche Inhalte in dieser Mit­teilung abgedeckt werden und in welcher Höhe es möglich sein wird, Mittel aus dem EU-Bildungsprogramm „Erasmus für Alle“ ab 2014 für österreichische Studierende zu lukrieren.

Schließlich fehlt jede Perspektive hinsichtlich der Problematik rund um die ausländi­schen Studierenden in Österreich generell und im Hinblick auf den Bestand der existie­renden Quotenregelung. Diesbezüglich wäre eine Klarstellung wünschenswert. Trotz dieses Vorbehaltes wird meine Fraktion den vorliegenden Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.09

 


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