BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 119

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Kern dieser Novelle, die wir heute beschließen, sind Änderungen betreffend das ge­werbliche Betriebsanlagenrecht, dass die Erweiterung, der Neubau von solchen Anla­gen vereinfacht werden, Betriebsübernahmen vereinfacht werden, die Komplexität re­duziert wird. Und wenn ich mir selber jetzt so zuhöre, würde ich sagen, jetzt kann ich doch mit gutem Gewissen dem Ganzen zustimmen  würde nicht der Teufel bekannt­lich im Detail stecken. Modernisierung, Vereinfachung, Entrümpelung, Entbürokratisie­rung, zum Beispiel im Betriebsanlagenrecht, wären ja auch Sachen, die wir Grünen so­fort unterstützen könnten. Allerdings, und das ist eben unser Problem  und im Zwei­felsfall fühlen sich die Grünen als Anwälte und Anwältinnen der Umwelt und der Men­schen , geht in diesem Fall für uns das Schutzniveau für diese Menschengruppen und für die Umwelt einfach zu stark verloren.

Es gibt zwar eine verstärkte Parteienstellung für manche Anrainer und Anrainerinnen, was wir auch durchaus begrüßen, aber wie eben schon vorher gesagt wurde, gibt es für uns viel zu viele Ausnahmen, die diese Möglichkeit beeinträchtigen. Ein Beispiel, das wir besonders kritisch sehen, ist die anzeige- und genehmigungsfreie Änderung von Betriebsanlagen, wenn es eine vorübergehende Dauer hat, laut Gesetz maximal vier Wochen. Das wirft ja auch verfassungsrechtliche Fragen auf, das sehen nicht nur wir Grüne so. Da verweise ich zum Beispiel auf die Stellungnahme des Verfassungs­dienstes des Bundeskanzleramtes. Das konnte ja nicht ausgeräumt werden.

Fazit kurzum: Wenn man eine Anlage erweitern, bauen, was auch immer will, muss man einen Interessenausgleich für Umwelt und Menschen schaffen, und der ist für uns zu einseitig, sonst hätten wir natürlich gerne zugestimmt. In dem Fall: leider nein.

16.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Zwazl zu Wort. – Bitte.

 


16.18.10

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Marco Schreuder, du siehst das auch ein biss­chen einseitig. Ich hätte mich schon sehr gefreut, wenn ihr da mitstimmen könntet, aber vielleicht habe ich die Gelegenheit, dich jetzt ein bisschen zu überzeugen, und wenn es mir heute nicht gelingt, wir haben ja im Bundesrat noch etwas länger Zeit, viel­leicht schaffe ich es dann. (Bundesrat Schreuder: Schwierig!)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, gerade für uns von der Wirtschaft ist die vorliegende Gewerbeordnungsnovelle ein positives, ein gutes Beispiel für Entbüro­kratisierung.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Neuregelung betreffend die Betriebsnachfolge. Wo­von reden wir?  In zehn Jahren stehen insgesamt ungefähr 57 500 Unternehmen zur Nachfolge an, und viele der Unternehmen werden wahrscheinlich in der Familie über­geben, aber es werden auch immer mehr familienextern eine Nachfolge finden. Das ist auch der Grund, warum wir uns als Wirtschaftskammer dieser Nachfolge schon immer sehr angenommen haben und sehr früh die Nachfolgebörse ins Leben gerufen haben, denn die volkswirtschaftliche Dimension dieser Thematik ist enorm.

Wir sprechen dabei von 500 000 Arbeitsplätzen, die durch eine erfolgreiche Nachfolge in diesen Unternehmen in den nächsten zehn Jahren gesichert werden können. Des­halb ist es umso notwendiger, eine Unternehmensnachfolge bestmöglich zu erleichtern und die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer zu unterstützen.

Gerade die Unternehmen, die zur Übernahme anstehen, gehören meist zu den traditio­nellen Gewerben und sind daher auch mit gewerblichen Betriebsanlagen verbunden. Bisher waren die Jungunternehmer mit einem Schlag mit einer ungeheuren Anzahl an


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