Kern dieser Novelle, die wir heute beschließen, sind Änderungen betreffend das gewerbliche Betriebsanlagenrecht, dass die Erweiterung, der Neubau von solchen Anlagen vereinfacht werden, Betriebsübernahmen vereinfacht werden, die Komplexität reduziert wird. Und wenn ich mir selber jetzt so zuhöre, würde ich sagen, jetzt kann ich doch mit gutem Gewissen dem Ganzen zustimmen – würde nicht der Teufel bekanntlich im Detail stecken. Modernisierung, Vereinfachung, Entrümpelung, Entbürokratisierung, zum Beispiel im Betriebsanlagenrecht, wären ja auch Sachen, die wir Grünen sofort unterstützen könnten. Allerdings, und das ist eben unser Problem – und im Zweifelsfall fühlen sich die Grünen als Anwälte und Anwältinnen der Umwelt und der Menschen –, geht in diesem Fall für uns das Schutzniveau für diese Menschengruppen und für die Umwelt einfach zu stark verloren.
Es gibt zwar eine verstärkte Parteienstellung für manche Anrainer und Anrainerinnen, was wir auch durchaus begrüßen, aber wie eben schon vorher gesagt wurde, gibt es für uns viel zu viele Ausnahmen, die diese Möglichkeit beeinträchtigen. Ein Beispiel, das wir besonders kritisch sehen, ist die anzeige- und genehmigungsfreie Änderung von Betriebsanlagen, wenn es eine vorübergehende Dauer hat, laut Gesetz maximal vier Wochen. Das wirft ja auch verfassungsrechtliche Fragen auf, das sehen nicht nur wir Grüne so. Da verweise ich zum Beispiel auf die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes. Das konnte ja nicht ausgeräumt werden.
Fazit kurzum: Wenn man eine Anlage erweitern, bauen, was auch immer will, muss man einen Interessenausgleich für Umwelt und Menschen schaffen, und der ist für uns zu einseitig, sonst hätten wir natürlich gerne zugestimmt. In dem Fall: leider nein.
16.18
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Zwazl zu Wort. – Bitte.
16.18
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Marco Schreuder, du siehst das auch ein bisschen einseitig. Ich hätte mich schon sehr gefreut, wenn ihr da mitstimmen könntet, aber vielleicht habe ich die Gelegenheit, dich jetzt ein bisschen zu überzeugen, und wenn es mir heute nicht gelingt, wir haben ja im Bundesrat noch etwas länger Zeit, vielleicht schaffe ich es dann. (Bundesrat Schreuder: Schwierig!)
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, gerade für uns von der Wirtschaft ist die vorliegende Gewerbeordnungsnovelle ein positives, ein gutes Beispiel für Entbürokratisierung.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Neuregelung betreffend die Betriebsnachfolge. Wovon reden wir? – In zehn Jahren stehen insgesamt ungefähr 57 500 Unternehmen zur Nachfolge an, und viele der Unternehmen werden wahrscheinlich in der Familie übergeben, aber es werden auch immer mehr familienextern eine Nachfolge finden. Das ist auch der Grund, warum wir uns als Wirtschaftskammer dieser Nachfolge schon immer sehr angenommen haben und sehr früh die Nachfolgebörse ins Leben gerufen haben, denn die volkswirtschaftliche Dimension dieser Thematik ist enorm.
Wir sprechen dabei von 500 000 Arbeitsplätzen, die durch eine erfolgreiche Nachfolge in diesen Unternehmen in den nächsten zehn Jahren gesichert werden können. Deshalb ist es umso notwendiger, eine Unternehmensnachfolge bestmöglich zu erleichtern und die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer zu unterstützen.
Gerade die Unternehmen, die zur Übernahme anstehen, gehören meist zu den traditionellen Gewerben und sind daher auch mit gewerblichen Betriebsanlagen verbunden. Bisher waren die Jungunternehmer mit einem Schlag mit einer ungeheuren Anzahl an
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