BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 62

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stehen und den wir anprangern werden, solange es das noch gibt, sind die Steuerge­schenke, die an Flughäfen und Fluglinien gemacht werden. Damit wird der Flugverkehr gegenüber anderen Verkehrsmitteln bevorzugt. Dass Flughäfen von der Grundsteuer befreit sind, Bahnhöfe aber nicht, ist nicht logisch. In einer Zeit, in der es gerade um Einsparungen, neue Verkehrsmöglichkeiten und eine neue Form der Mobilität geht, die auch den Klimaschutz im Auge hat, ist das absolut nicht nachvollziehbar, genauso we­nig nachvollziehbar wie dass Kerosin immer noch wenig bis gar nicht besteuert wird und das alles ermöglicht wird. Wir reden so oft von Kostenwahrheit, und in diesem Fall, im gesamten Bereich Verkehr, stimmt die Kostenwahrheit hinten und vorne nicht. Das gehört geändert! Und solange das nicht geändert ist, werden wir hart bleiben und auch in diesem Fall das Gesetz ablehnen. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

11.40


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich begrüße Frau Bundesministerin Bures jetzt auch offiziell hier bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Und ich erteile ihr gleich das Wort. – Bitte.

 


11.40.45

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich bin fast hergeflogen, um diese Novelle zum Luft­fahrtgesetz mit Ihnen zu besprechen. Ich weiß aus den Vorbesprechungen im Aus­schuss, dass es eine breite Zustimmung dazu gibt, aber, wir haben es gehört, auch Be­denken und eine kritische Stellungnahme, zu der ich ganz kurz etwas sagen möchte.

Erstens: Was mir wichtig ist und was ich vorausschicken möchte, ist, dass ein Luft­fahrtstandort, eben ein Standort, der in seiner Mobilität nicht nur den öffentlichen Ver­kehr, Schienennetze, Straßennetze, sondern auch den Flugverkehr inkludiert, etwas ganz Wesentliches für einen Wirtschaftsstandort ist. Für Österreich ist das besonders wichtig, auch deshalb, weil wir ein Fremdenverkehrsland sind, aber natürlich ist das auch für alle Unternehmungen und Firmen, die davon betroffen sind, wirklich von ganz großer Bedeutung. Wir haben deshalb auch eine Roadmap Luftfahrt entwickelt. Wir haben mit allen Stakeholdern in diesem Bereich eine österreichische Strategie entwi­ckelt, weil wir uns dieser wirtschaftlichen Bedeutung bewusst sind.

Betonen möchte ich, auch gerade im Hinblick auf die vorige Wortmeldung, dass es im gleichen Ausmaß wichtig ist, einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Bedürfnissen der Bevölkerung zu finden. Das heißt, überall dort, wo es um Lärm­belästigungen geht, überall dort, wo es auch um die Frage, wie wirkt sich das auf un­sere Umwelt aus, geht, muss darauf geschaut werden – und dieser Entwurf heute stößt genau in diese Richtung –, wie wir Menschen vor diesen Emissionen schützen können, soweit das eben möglich ist, mit technischen Möglichkeiten, mit legistischen Möglich­keiten, auch vor Lärm- und Umweltbelastungen und Immissionsbelastungen.

Deshalb haben wir die klare gesetzliche Vorgabe eines Minimierungsgebotes vorgese­hen. Das heißt, dass wir versuchen müssen, mit der Festlegung der Streckenführun­gen, der An- und Abflugrouten die Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, die Streckenführungen so kurz wie möglich zu gestalten, denn umso kürzer desto geringer die Lärm- und Luftbelastung, also den Luftverkehr so abzuwickeln, dass er für die Bevölkerung so wenig belastend wie möglich ist. Aber ich glaube, wir brau­chen nicht darüber zu diskutieren, dass ein Flughafen wie der Flughafen Wien ganz entscheidend für unser Land ist, und alle Schutzmaßnahmen, die nur irgendwie mög­lich sind, werden unsererseits auch ergriffen.

Auf die konkreten Änderungen in der Novelle wurde hingewiesen. Sie beziehen sich auf die Frage der unbemannten Luftfahrzeuge, der Drohnen, wo es darum geht, für diesen Bereich erstmals klare Regelungen zu finden. Wir werden damit das Gesetz auf


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