BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 66

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Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Die heute zu beschließende Novelle beinhaltet einerseits Anpassungen der gesetz­lichen Regelungen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anderer­seits im Bereich der Schiene die Auflösung der derzeitigen Schienen-Control Kommis­sion beziehungsweise die Einrichtung einer neuen Kommission mit dem gleichen Na­men, Schienen-Control Kommission – das ist sehr verwirrend, muss ich sagen –, damit in Österreich weiterhin eine den EU-Vorgaben entsprechende Regulierungsbehörde bestehen bleibt.

Die Einrichtung dieser Kommission als Nachfolgebehörde der derzeitigen Schienen-Control Kommission hat keinerlei finanzielle Auswirkungen, da die neue Behörde hin­sichtlich ihrer organisatorischen Gestaltung, ihres Aufgabenbereiches und der Finan­zierung ihres Aufwandes denselben Regelungen unterliegt wie die derzeitige Kommis­sion.

Die Behandlung von Beschwerden gegen Bescheide der Schienen-Control Kommis­sion, der Schienen-Control GmbH und der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesell­schaft mbH im Sinne der Rechtssicherheit unterliegt dem Bundesverwaltungsgericht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das heute zu beschließende Verwaltungsge­richtsbarkeits-Anpassungsgesetz, welches Anpassungen im Verkehrsressort enthält, die aufgrund der bereits beschlossenen Novelle 2012 erforderlich und notwendig sind, ist sicherlich ein weiterer Schritt zur Verwaltungsreform. Daher wird meine Fraktion die­sem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, welches in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fällt, gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


11.55.47

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Verwaltungsreform wird Schritt für Schritt umgesetzt. So ist es! Im Mai 2012 wurde die Reform der Verwaltungsgerichts­barkeit beschlossen. Bei der letzten Bundesratssitzung haben wir die sogenannten Ma­teriengesetze im Bereich des Wirtschaftsministeriums umgesetzt, und heute stehen, wie schon berichtet, die Materiengesetze für den Bereich Verkehr, Innovation und Technologie zur Abstimmung.

Ziel dieser Reform ist es:

1. dass es zu einer Verwaltungsvereinfachung und damit auch zu einer schnelleren Abwicklung der Verfahren kommt,

2. dass es in diesem Zusammenhang auch mehr Bürgerrechte gibt und

dass wir damit eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes erreichen.

Mit unserer heutigen Zustimmung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass ab 1. Jänner 2014, wie schon Bundesrat Lampel ausgeführt hat, das sogenannte 9 plus 2-Modell eingeführt wird, das heißt auf Bundesebene die Einrichtung eines Bundesver­waltungsgerichtes und eines Bundesfinanzgerichtes und in jedem Bundesland die Ein­richtung eines Landesverwaltungsgerichtes.

Außer in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden wird es künftig nur noch eine einzige Verwaltungsinstanz geben. Jede Verwaltungsbehörde soll also erste und letzte Instanz sein. Gegen die von ihr erlassenen Bescheide bezie-


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