hungsweise wegen einer Verletzung der Entscheidungspflicht durch sie wird als einziges Rechtsmittel Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden können.
Die bisherige Schienen-Control Kommission wurde mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 aufgelöst. Damit aber keine Lücken entstehen, beschließen wir heute die Einrichtung der neuen Schienen-Control Kommission, womit auch den Vorgaben der Europäischen Union Rechnung getragen wird. Die bisherigen Fälle, die von der alten Kommission noch nicht entschieden worden sind, gehen an das Verwaltungsgericht über.
Stimmen wir gemeinsam dieser Novelle zu, die uns mehr Verwaltungsvereinfachung und mehr Rechtssicherheit bringt! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (2298 d.B. und 2353 d.B. sowie 8988/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (2279/A und 2354 d.B. sowie 8989/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (2280/A und 2355 d.B. sowie 8990/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 9 bis 11 ist Herr Bundesrat Beer. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berichte des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie zu den zur Debatte vorgesehenen Beschlüssen des Nationalrates liegen Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss stellt daher die Anträge, gegen die Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte, Herr Bundesrat.
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