BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

12.00.17

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es stehen jetzt drei Gesetze zur Debatte. Ich fasse mich kurz.

Zuerst zu TOP 9: Mautgesetz-Anpassung. – Es geht bei allen drei Gesetzen auch um die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform. Das zur Klärung, weil ich der erste Redner bin, damit es auch die Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen verstehen. Aller­dings wurden da ein paar Sachen vergessen, und daher wurden später dann halt ei­nige Gesetze auch noch angepasst, und die behandeln wir jetzt. (Vizepräsident Mag. Him­mer übernimmt den Vorsitz.)

Tagesordnungspunkt 9 werden wir ablehnen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es wurde unserer Meinung nach schlicht und ergreifend etwas vergessen. Es gibt nämlich mittlerweile – und das haben wir schon oft diskutiert, und es wird auch oft diskutiert – eine neue EU-Wegekostenrichtlinie, die ein neues Mautschema auch für Frächter und ein neues Mautsystem für den Lkw-Verkehr ermöglichen würde. Und im Sinne der Kostenwahrheit, die ja auch so oft gefordert wird, wäre es wirklich an der Zeit, da entsprechende Anpassungen vorzunehmen, auch wenn wir alle der Meinung sind, dass der Güterverkehr vor allem auf der Schiene stattfinden soll. Da wir das so vehement wollen, müssen wir dieses Gesetz ablehnen, weil das aus unserer Sicht schlicht und ergreifend vergessen worden ist, obwohl die Europäische Union uns diese Möglichkeit einräumt.

Tagesordnungspunkt 10 müssen wir leider auch ablehnen. Das wäre nicht der Fall, hätte es im Nationalrat nicht in letzter Minute dazu noch einen Abänderungsantrag ge­geben. Da geht es um die Mitnahme von Arbeitszeiten, zum Beispiel bei Buschauffeu­ren. Wir wissen allerdings, dass die, wenn sie mit einem anderen Bus weiterfahren und dieser Bus einem anderen Verkehrsunternehmer oder -unternehmerin gehört, die Ar­beitszeiten nicht mitnehmen können. Und das halten wir für grundsätzlich falsch. Es ist nämlich so, dass Buschauffeure oder Buschauffeurinnen – und das geschieht, das ist jetzt keine erfundene Geschichte, keine konstruierte Geschichte, de facto findet das sehr oft statt – für mehrere Unternehmen Bus fahren, und wenn die bei dem einen Un­ternehmer Bus fahren und dann bei einem anderen Unternehmer weiterfahren, dann gilt die Arbeitszeit davor nicht. Das halten wir für falsch!

Aber damit ich heute nicht nur ein Böser bin, der alles kritisiert, darf ich auch etwas Erfreuliches sagen, nämlich dass wir bei Tagesordnungspunkt 11 keine Einwände ha­ben und diesem gerne zustimmen werden. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Mag. Schreyer.)

12.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lampel. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.02.56

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Lieber Marco, als Mitarbeiter eines Eisenbahnunternehmens kann ich deine Haltung zur Kos­tenwahrheit bei Straße und Schiene verstehen. Ich stehe auch zur Kostenwahrheit. (Bundesrat Schreuder: Na dann!)

Nun zur Debatte, wo es um die drei Bundesgesetze, die mein Vorredner bereits er­wähnt hat, geht, und zwar um das Bundesstraßen-Mautgesetz, das Kraftfahrgesetz und das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Ich werde mich in meinem Statement vorwie­gend auf die Novelle zum Bundestraßen-Mautgesetz beziehen.

Mit der vorliegenden Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes wird die Basis für ein einheitliches europäisches elektronisches Mautsystem geschaffen. Das heißt, es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite