BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 69

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schafft die Voraussetzungen für die technische und vertragliche Interoperabilität der europäischen Mautsysteme. Kurz gesagt: Das ist ein europäischer elektronischer Mautdienst.

Dieser Dienst wird einerseits auf technischen Lösungen, andererseits auf einem kom­plexen vertraglichen Regelwerk beruhen. Die Gesetzesnovelle, die wir heute beschlie­ßen, legt die Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seine tech­nischen Komponenten fest.

Der große Vorteil bei diesem elektronischen Mautdienst liegt vor allem beim Anwender. Jeder Kunde des Mautdienstanbieters wird dadurch in den Vorteil kommen, durch den Abschluss eines einziges Vertrages mit einem beliebigen Anbieter dieses Dienstes das gesamte europäische Mautnetz der EU nutzen zu können, ohne seine Fahrt quer durch Europa an einem Mautschranken unterbrechen zu müssen. Das heißt, es ist hinkünftig nur mehr ein Bordgerät notwendig im Gegensatz zu bisher, wo ein Lkw beim Durch­fahren mehrerer europäischer Länder zumindest zwei solche Fahrzeuggeräte benötigt hat.

Diese Änderung bringt in Zukunft einerseits einen wesentlichen Abbau an bürokrati­schen Hürden für die betreffenden Unternehmungen, und zwar sowohl für den Arbeit­geber als auch für den Arbeitnehmer, und andererseits wird durch diese Änderung auch das Mautsystem transparenter.

Zusätzlich wird mit dieser Gesetzesnovelle – und das ist sicherlich begrüßenswert – der Tatbestand der Mautprellerei durch den Zulassungsbesitzer eingeführt. Des Weite­ren gibt es eine Erweiterung der Informationspflichten der Fahrunternehmer an die Fahrer im Zusammenhang mit der fahrleistungsabhängigen Maut.

Die Änderungen des Kraftfahrgesetzes möchte ich auch noch kurz streifen. Mit diesem Gesetz wird die bestehende Ausnahmeregelung betreffend die Mitführverpflichtungen über Arbeitszeiten um ein weiteres Jahr bis Ende 2014 verlängert. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass im Herbst 2013 eine Evaluierung der bisherigen Er­fahrungen durchgeführt wird, damit eine endgültige technisch sinnvolle Lösung auch umgesetzt werden kann.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Fraktion wird diesen zur Debatte stehenden Gesetzesnovellen auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Kneifel. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.06.52

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Mauttarifordnung möchte ich zwei Anmerkungen machen, aber zunächst einmal eine grundsätzliche Be­merkung: Die Mautgebühr ist natürlich ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für die ver­ladende Wirtschaft, für die Transportwirtschaft und für die Logistik. Ohne Logistik ist keine Wirtschaft möglich, weil einerseits die Waren, Güter und Produkte immer zu den Konsumenten gebracht werden müssen und andererseits die Rohstoffe zu den Be­trieben transportiert werden müssen, und das mit verschiedensten Verkehrsmitteln.

Erste Anmerkung zur Mauttarifordnung: Der Überschuss, der an Maut erzielt wird, soll nicht an das Gesamtbudget abgeliefert werden – ich glaube, das wäre auch in Ihrem Sinne, Frau Ministerin –, sondern soll wirklich zweckgebunden für Infrastruktur, Tele­matik, Parkplätze, Brücken et cetera verwendet werden.

Zweite Anmerkung: Die Mauttarifverordnung für die Transporteure und für jene, die auch entsprechende Fahrzeuge nachschaffen müssen, soll nicht immer erst kurz vor


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