BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 126

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Im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz gibt es Anpassungen von Regelun­gen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Diese Änderungen enthalten Anpassungen beim bisherigen Instanzenzug.

Beim Agrarrechtsänderungsgesetz geht es um zahlreiche Reformen. Es werden ak­tuelle Entwicklungen miteinbezogen, zum Beispiel was das Gesetz über die landwirt­schaftliche Produktenbörse betrifft; es geht um eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Organisation und Tätigkeit der landwirtschaftlichen Produktenbörse in Wien. Zurzeit geltende Regelungen werden in einem Bundesgesetz zusammengefasst.

Eine weitere Änderung betrifft das Düngemittelgesetz aus dem Jahre 1994. Bis jetzt waren Produkte gemäß Abfallwirtschaftsgesetz und Komposterden vom Düngemittel­gesetz ausgenommen. Diese werden nun neu aufgenommen und neu geregelt.

Die Novelle zum Forstgesetz aus dem Jahr 1975 befasst sich mit der Funktionsfähig­keit von Bringungsgenossenschaften. Dabei werden die Satzungen neu gestaltet und die Aufsichtsbefugnisse und die Beschlusspraxis neu ausgerichtet. Wie wichtig eine klare Regelung ist, weiß ich von der Bringungsgenossenschaft in meiner Gemeinde. Begrüßenswert ist auch das vereinfachte Rodungsanmeldeverfahren, auch bei befris­teten Rodungen bis 1 000 Quadratmeter. In fünf Jahren muss sowieso wieder eine Be­waldung erfolgen.

Im Pflanzenschutzgesetz gibt es klare Regelungen, was die Einfuhrkontrollen betrifft. Bisher war die Mitwirkung auch von Organen der Zollbehörde vorgesehen, in Zukunft wird die Kontrolle vom Bundesamt für Ernährungssicherheit alleine sichergestellt. Im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geht es um die Ratifizierung des Inter­nationalen Vertrages für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirt­schaft. Im Weingesetz 2009 kann auf Änderungsabsichten der Obstweinwirtschaft schneller reagiert werden.

Insgesamt bringt das Agrarrechtsänderungsgesetz viele Neuerungen und Klarheiten bezüglich Zuständigkeit und Verantwortung. Ich danke deshalb wiederum dem Minister und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorbereitung all dieser Ge­setze. Wir werden all diesen Änderungen selbstverständlich zustimmen. (Ruf: Klat­schen! – Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schreuder: Hättest nichts gesagt!)

15.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.50.18

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie auch meine Vorredner werde ich der Vorlage in TOP 22 betreffend die spanische Fassung des Übereinkommens über das Europäi­sche Forstinstitut zustimmen.

Zu den weiteren Tagesordnungspunkten: TOP 23 ist wie gesagt eine Sammelnovelle zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz. Es ist generell okay, aber es wurden bei diesen Novellen extrem viele Chancen nicht genutzt, lang anstehende Missstände einmal auszumerzen. Ich will einfach einmal ein paar Beispiele rausholen.

Im Pflanzenschutzmittelgesetz sind zum Beispiel auch die Neonicotinoide – derzeit in aller Munde – zu regeln, die bienenschädigend wirken. Das ist immer noch nicht im Pflanzenschutzmittelgesetz geregelt – ich freue mich sehr, dass es jetzt eine Zustim­mung in Brüssel gegeben hat, und ich freue mich schon sehr, wenn es dann endlich


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