BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 127

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auch in die Gesetzesmaterie in Österreich Eingang findet; das hätte man aber auch im Zuge dieser Novelle schon machen können.

Weiters ist generell der Pestizideinsatz in Österreich im Pflanzenschutzmittelgesetz ge­regelt, das einfach viel zu wenig restriktiv ist. Jeder kann in jeden Baumarkt, in jedes Lagerhaus gehen, und es sind so viele Pestizide, die nicht nur die Bienen schädigen, sondern vor allem auch die Menschen schädigen, sehr, sehr einfach zugänglich und viel zu einfach zu erhalten. Da gehören einmal dringend Änderungen gemacht.

Ein weiteres Problem, das man gerade in die Sammelnovelle zum Verwaltungsge­richtsbarkeits-Anpassungsgesetz hätte mit hineinnehmen können, ist die Alm-Proble­matik. Unserer Ansicht nach hätte man diese Problematik, die natürlich gerade Tirol stark betrifft, in einem dieser Gesetze ändern können. Man hätte im Marktordnungsge­setz die Flächenfeststellung rückwirkend regeln und damit den Rückzahlungsforderun­gen im ländlichen Raum, also gerade dieser Alm-Problematik, entgegenwirken können.

Tagesordnungspunkt 24, das Agrarrechtsänderungsgesetz, ist auch wieder eine Sam­melnovelle. Auch da sind einige Änderungen drinnen, die wir nicht begrüßen. Im Forst­gesetz werden zum Beispiel Fällungen in Biotopen, etwa in Windschutzanlagen, gene­rell stark vereinfacht, und daher ist das einfach eine Aufweichung des Umweltschutzes.

Wie gesagt: Generell okay, aber es wurden einfach extrem viele Chancen zu Novellie­rungen nicht genutzt, und deswegen können wir da nicht zustimmen. (Beifall des Bun­desrates Schreuder.)

15.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Ebner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.53.22

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur Fraktion mei­ner Vorrednerin wird unsere Fraktion der gesamten Reform zustimmen, und zwar weil sie sicherlich viele Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen darstellen wird – von der Produktion bis zur Vermarktung von Düngemitteln, von der Warenkennzeich­nungspflicht bis hin zur Ernährungssicherheit. Dies werden viele wichtige und auch richtige Bestimmungen sein, die zu einem Großteil auch auf die internationalen Ab­kommen zurückgehen und Österreichs Marktanteile diesbezüglich auch sichern sollen. Diese Materien wurden von den verschiedensten Stellen geprüft und auch für gut be­funden.

Das vorliegende Agrarrechtsänderungsgesetz umfasst mehrere Bereiche, unter ande­rem auch das Forstgesetz. Das Waldviertel, wo ich herkomme, ist von jeher auch ein strukturschwaches Landwirtschaftsgebiet. 41 Prozent der Fläche sind bewaldet – bun­desweit sind es 47 Prozent, wie wir gehört haben –, und der Wald ist auch ein wichtiger Wirtschaftszweig. Mehr als 50 Prozent des Waldbesitzes liegen in der Hand der Landwirte, und die Weiterentwicklung der bestehenden Holz- und Nutzungskoopera­tionen soll für die Verbesserung der Wertschöpfung aus dem Wald sorgen. Besonders der steigende Biomassebedarf für die Wärmeenergie ist eine künftige Chance für die Waldbesitzer.

Zur Verbesserung des Nutzungsertrages schließen sich auch immer mehr Bringungs­genossenschaften zusammen, und es hat sich gezeigt, dass für deren Funktionsfähig­keit auch Verbesserungen notwendig sind. Entsprechende Regelungen sind hier vor­gesehen, Regelungen im Satzungsinhalt der Organe, betreffend Fassung von Be­schlüssen oder die Kostenaufteilung, um nur einige zu nennen.

Für die befristeten Rodungen von bis zu 1 000 Quadratmetern wird es ein einfacheres Verfahren geben. Dadurch erübrigt sich die gegenwärtig erforderliche Bescheiderlas-


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