BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 128

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sung – auch eine Vereinfachung für kleinere Waldbesitzer. Diese Verwaltungsvereinfa­chung ist zu begrüßen, und es soll weiters bei Teilungen von Grundstücken die Be­scheinigungsnotwendigkeit durch die Forstbehörde entfallen. Wenn kein Wald von die­sen Maßnahmen betroffen ist, so muss die Forstbehörde gar nicht mehr tätig werden.

Eine weitere Erleichterung soll es bei den Fällungen in den Windschutzgürteln geben. Hier soll die behördliche Anzeigepflicht entfallen. Das grundsätzliche Rodungsverbot für diese Bereiche bleibt daher sinnvollerweise auch aufrecht. Die Bestimmungen im Bereich der Rodung beziehungsweise die Auflassung von Windschutzanlagen werden sich dadurch aber nicht verändern.

Anschließend an das Waldviertel erstreckt sich die landschaftlich reizvolle Wachau mit den Steinterrassen und den Kellergassen. Da sind es gerade die kleineren Betriebe, die Nebenerwerbsbauern, die auch aufgrund ihres geringen Einkommens aus dem Weinbau eine weitere Beschäftigung suchen und einer solchen nachgehen müssen. Eine weitere Beschäftigung ist für viele kleinere Landwirtschaftsbetriebe – im Wald­viertel und in ganz Österreich – auch notwendig, um für diese Betriebe das Überleben zu sichern. Die sogenannten Nebenerwerbslandwirte sind auch unsere Landschaftser­halter und daher sehr wichtig.

Die kleinen Landwirtschaftsbetriebe setzen auch die Spritzmittel gezielt und vorsichtig ein, während natürlich die Agrarindustrie diese Pestizide in größeren Mengen einsetzt, und da bedarf es noch verschiedener gesetzlicher Maßnahmen.

Vielleicht noch einige Bemerkungen zur Änderung des Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetzes. In § 8 Abs. 2 ist zu lesen: „Erarbeitung und Umsetzung von Maß­nahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Bienengesundheit, des Bienenschutzes und der Produktion qualitativ hochwertiger Bienenprodukte.“ Es geht darum, dass die AGES in Zukunft per Gesetz dazu veranlasst wird, da auch tätig werden zu können. Sie braucht nicht mehr die Chemieindustrie, die Studien finanziert, sondern sie kann dies per Gesetz tun, und ich hoffe, das wird sie auch in Anspruch nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gesagt, unsere Fraktion wird zustimmen; einerseits ist es eine Verwaltungsvereinfachung, wie bereits im Zusammenhang mit dem Forstgesetz angeführt, andererseits wird neben der Verwaltungsvereinfachung aber auch sehr viel Klarheit geschaffen – Klarheit zum Beispiel auch im Weingesetz, bei den landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder beim Obstwein, der ja in dem land­schaftlich ebenfalls sehr reizvollen Mostviertel erzeugt wird.

Insgesamt sind dies Reformen, die die Arbeit verschiedenster Behörden und Betriebe in den verschiedensten Bereichen erleichtern werden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


15.58.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesvorlagen sind teilweise Anpassungen an die Verwaltungs­gerichtsbarkeits-Novelle, mit 1. Jänner 2014, beziehungsweise kleinere Anpassungen, die notwendig waren. Herr Bundesrat Temmel ist sehr ausführlich darauf eingegangen und hat sehr kompetent berichtet, was hier alles Gegenstand ist.

Ich möchte noch auf ein paar Dinge eingehen. Frau Bundesrätin Ebner, per se ist ein kleinerer Betrieb nicht besser als ein größerer Agrarbetrieb. Es hängt davon ab, wie effizient sie sind, wie effizient diese Betriebe Pflanzenschutzmittel, Dünger und ähnli­che Betriebsmittel einsetzen. Ich darf Ihnen nur in Erinnerung rufen, dass die Biobe-


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