BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 19

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Neben diesen europäischen Aspekten war mir besonders der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Parlament ein Anliegen. Ich konnte viele Schulklassen empfangen, so etwa drei Vorarlberger Schulklassen, die sich im Rahmen des Jugendparlamentes mit Projekten qualifiziert hatten. Auch die Demokratiewerkstatt habe ich besucht, um mit Jugendlichen parlamentarische Abläufe zu diskutieren. So soll sich das Parlament auch mit seinen Abgeordneten darstellen. Das ist gelebte Demokratie und wichtig für das politische Verständnis junger Menschen.

Bevor ich zum Abschluss komme, möchte ich noch auf die Reform des Bundesrates zu sprechen kommen. Ich habe mich in meiner Antrittsrede dafür stark gemacht, die Reform intensiv zu verfolgen. Um es in der Fußballersprache zu sagen: Wir hatten eine starke Dominanz im Mittelfeld, sind aber nicht bis ans Tor gekommen. Den ent­scheidenden Pass in die Tiefe des Strafraumes hat ein gut gestellter Abwehrriegel verhindert. (Heiterkeit.)

Gespräche mit Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Spindelegger und Klubobmann Kopf haben mich eigentlich sehr positiv gestimmt. Es wurden Verhandlungen mit offe­nem Ausgang zugesagt. Die Finalisierung ist aber an der zu Ende gehenden Legis­laturperiode des Nationalrates und an vielen noch offenen und zu verhandelnden Punkten gescheitert. Diese Punkte gilt es in der nächsten Legislaturperiode des Nationalrates zu verhandeln. Ich werde jetzt keine Namen nennen, viele Klubobleute bleiben ja nicht übrig, deren Zustimmung es in der Koalition noch gebraucht hätte.

Ich sage offen: Mit etwas gutem Willen hätte eine erste Behandlung im Verfassungs­ausschuss des Nationalrates gelingen müssen. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Nationalrat bei einer derartigen Reform auch Rechte abgeben muss. Bundesrat und Nationalrat sind diesbezüglich kommunizierende Gefäße – sei es bei der früheren Einbindung in die Gesetzgebung oder bei einer Mitsprache im Rahmen der Verfas­sungs­gesetzgebung. Ich gehe jetzt hier nicht ins Detail, denn die Reformvorschläge der Länder und des Bundesrates sind ja bekannt. Mit alemannischem Tatendrang und alemannischer Ungeduld war hier leider nichts zu bewegen.

Wenn ich daran denke, dass es den Bundesrat bereits seit 1920 gibt, 1929 erstmals Reformen eingeleitet wurden und seit damals immer wieder Reformen andiskutiert wurden – 1984 ist zum Beispiel ein absolutes Vetorecht beim Eingriff in verfassungs­rechtliche Kompetenzen der Länder dazugekommen –, dann möchte ich hier nicht an eine Fortschreibung dieser Jahresschritte denken.

Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich mein Nachfolger Reinhard Todt, dem ich auf diesem Wege alles Gute wünschen möchte, intensiv für eine Fortsetzung unserer Bemü­hungen einsetzen wird. Vielleicht hat er auch einen besseren Zugang zum Klub­ob­mann und zusammen mit Landeshauptmann Michael Häupl mehr Möglichkeiten, diesbezüglich Überzeugungsarbeit zu leisten.

Bei der Landeshauptleutekonferenz im Mai haben sich jedenfalls die Landeshauptleute in meiner Anwesenheit neuerlich zum vorliegenden Reformvorschlag bekannt. Bei der Landtagspräsidentenkonferenz am 10. Juni, unter Leitung von Ing. Hans Penz, haben sich die Präsidenten für eine breite Unterstützung der Bundesratsreform ausge­sprochen und einen Beschluss gefasst, dass diese Reform auch in den nächsten Regie­rungsverhandlungen Aufnahme finden muss. Ich bedanke mich da bei Niederösterreich, das derzeit den Vorsitz hat, und bei Ing. Hans Penz ganz besonders.

Abschließend darf ich mich bei der Präsidiale, meinen beiden Vizepräsidenten, Susanne Kurz und Harry Himmer, sowie den Fraktionsobleuten Gottfried Kneifel, Reinhard Todt und Monika Mühlwerth für die konstruktive Zusammenarbeit herzlich bedanken. Ihr wart eine große Hilfe, es war ein sehr erfolgreiches Miteinander.

 


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