BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 22

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Zielsteuerungskommission ist zur Einstimmigkeit verdammt, damit hat der Bund hinkünftig noch weniger mitzustimmen. Meine Frage lautet daher:

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es für Länder, die die Vorgaben der Ziel­steue­rungskommission nicht erfüllen werden, und wer genau wird diese Sanktionen aus­sprechen?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich möchte etwas fest­halten: Wir haben eine neue Form der Steuerung entwickelt. Bisher haben wir hierarchisch versucht, zu steuern, im Gesundheitswesen kann das aber nicht funk­tionieren, weil es sich immer um einen ganz konkreten Patienten handelt. Wir haben daher Steuerungsformen entwickelt, die ein Zusammenspiel zwischen den Ländern, die für die Krankenhäuser zuständig sind, und dem niedergelassenen Bereich, für den die Sozialversicherung auch zuständig ist, ermöglichen. Dieses Zusammenspiel gibt es nur durch Verträge, durch partnerschaftliche Einigung, und damit haben wir eine Chance, dass das herauskommt, was die Patientinnen und Patienten wollen und brauchen, nämlich die beste Versorgung.

Ich bin froh darüber, wenn wir keine Sanktionen brauchen, denn wenn das Zusam­menspiel funktioniert, brauchen wir keine Sanktionen. Wir haben eine Schlichtungs­kommission festgelegt. Diese Schlichtungskommission wird auf Bundesebene tagen, und sie kann auch entsprechende Empfehlungen abgeben. Es ist vorgesehen, dass man die Transparenz erhöht, damit haben alle Gruppen Druck, ihre eigenen Aufgaben im Land zu erledigen; und wenn es da zu keiner Einigung kommt, gibt es eine Schlichtungsstelle.

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage lautet: Wie sollen in Zukunft die Lehrpraxen finanziert werden?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Was die Frage der Finan­zierung der Lehrpraxen anlangt, ist es so, dass der Bund dafür knapp eine Million Euro zur Verfügung stellt. Das ist auch in Zukunft so vorgesehen und ist auch Teil des österreichischen Bundesbudgets.

Ich habe mit der Österreichischen Ärztekammer eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat Verbesserungen im gesamten Bereich der Ausbildung, der post­universitären Ausbildungen abgeschlossenen. Es wurde festgehalten, dass wir wollen, dass am Ende der Ausbildung von Allgemeinmedizinern eine mindestens sechs­mona­tige Lehrpraxis stattzufinden hat. Diese Lehrpraxis soll aus meiner Sicht umgesetzt werden.

Ich habe leider die Erkenntnis gewonnen, dass die Ärztekammer eine zwölfmonatige Lehrpraxis haben will, diese ist aus meiner Sicht aus dem derzeitigen System nicht finanzierbar. Ich bin in Verhandlungen, dass wir eine sechsmonatige Lehrpraxis um­setzen können, und diese soll durch Anteile des Bundes, der Sozialversicherung und auch der Ärzte finanziert werden.

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1831/M, und ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Tiefnig, um Verlesung derselben.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister, meine Frage lautet:

 


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