BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 23

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1831/M-BR/2013

„Welche Festlegungen und Zielvorgaben im Rahmen der Gesundheitsreform wird der Bundeszielsteuerungsvertrag für die Stärkung der Versorgung durch niedergelassene freiberufliche Ärztinnen und Ärzte enthalten?“

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Herr Bun­desrat! Sehr, sehr viele; die gesamte Gesundheitsreform geht in diese Richtung, die Primärversorgung in den Ländern, in den Regionen zu stärken. Ich nenne nur ein einziges Beispiel, etwas, das Sie beschlossen haben: das Elektronische Gesundheits­akte-Gesetz. Der elektronische Gesundheitsakt führt dazu, dass erstmals ein nieder­gelassener Arzt qualitative Informationen über die anderen Versorgungsprozesse hat. Das stärkt schon alleine die Primärversorgung.

Wir wollen stärken, dass Zusammenarbeitsformen zwischen Ärztinnen und Ärzten mit anderen Berufsgruppen auch in einer niedergelassenen Praxis möglich sind. Zum Beispiel geht es darum, dass wir multiprofessionelle Versorgungsformen organisieren wollen. Da sind große Schwerpunkte in dem Prozess enthalten, wir wollen das auch in den Jahresarbeitsprogrammen festhalten. Und – ich habe es schon gesagt – es geht darum, dass Patientinnen und Patienten gerade bei chronischen Erkrankungen im Zuge eines Behandlungsprozesses besser, qualitativ besser versorgt werden können. Dazu braucht es qualitätsgesicherte Leitlinien, die erarbeitet werden, und das ist ein Schwerpunkt der Gesundheitsreform.

 


Präsident Edgar Mayer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Kollege.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Meine Frage: Was konkret haben Sie in der Gesetzesperiode unternommen, um die ärztliche Versorgung im länd­lichen Raum zu unterstützen, beispielsweise um bessere Honorare für die Wochen­enddienste und die Hausbesuche zu lukrieren, weiters auch um die Fortführung der ärztlichen Hausapotheken bei der Praxisnachfolge zu sichern oder auch bei frei gewordenen Arztpraxen zu lukrieren?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Im Nationalrat wurde be­schlossen, dass die Gemeindezusammenlegungen im Bundesland Steiermark nicht dazu führen, dass es bei den Hausapotheken zu Veränderungen kommt. Da hat es massive Verbesserungen auch für die Ärzteschaft gegeben, das ist auch schon im Nationalrat beschlossen worden.

Wie wollen wir die Ärzte stärken? – Ich erinnere daran, dass ich, was die Ausbildung betrifft, folgendermaßen gestärkt habe: zusätzliche Einrichtungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, neue Dienststellen sind eingerichtet worden, da hat es eine große Erweiterung gegeben. Ich habe auch den Ärzten der Allgemeinmedizin erlaubt, ein Additivfach zu lernen, nämlich das Additivfach der Altersmedizin, der Geriatrie. Damit wird der Arzt für Allgemeinmedizin gestärkt, der Spezialist für chronische Erkrankungen und deren Behandlung zu sein.

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Blatnik.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Minister! Poštovani gospod zvezni minister! Meine Frage geht dahin, welche anderen Maßnahmen Sie für die Entlastung der stationären Behandlungen setzen werden.

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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