BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 24

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Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin! Es geht darum, dass wir die beste Versorgung für Patientinnen und Patienten sicherstellen. Was heißt „beste Versorgung“? – Beste Versorgung ist erstens dort, wo man die beste Qualität für den Patienten erreichen kann, die er benötigt. Zweitens ist beste Ver­sorgung regional dort, wo für diese Leistung das auch angemessen ist, und wir haben sichergestellt, dass wir zum Beispiel die Leistungen einer Abteilung eines übergeord­neten, eines Schwerpunktkrankenhauses auch im Regionalkrankenhaus, im Standard­kran­kenhaus abwickeln können.

Es geht darum, die Behandlungsprozesse in den Regionen so aufzubauen, dass der beste Ort der Leistungserbringung erreicht wird, und das muss in der Region auch abgestimmt sein; das ist ein großer Schwerpunkt dieser Gesundheitsreform.

 


Präsident Edgar Mayer: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Hafenecker.

 


Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die von Ihnen so hochgelobte Ärzte-GmbH funktioniert bis heute de facto nicht, weil die Rahmenbedingungen einfach zu unattraktiv sind. Wir haben zum Beispiel in Wien bisher nur zwei Ärzte-GmbHs.

Warum ist man im Zuge der Gesundheitsreform nicht dazu übergegangen, das zu attrak­tivieren und zum Beispiel auch eine langjährige Forderung der Ärzte zu berücksichtigen, dass auch Ärzte Ärzte anmelden – also beschäftigen – dürfen?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Das Gesetz über die Stärkung der ambulanten Versorgung ist im Einvernehmen mit der Ärztekammer entwickelt worden. Es sind insbesondere auch jene Punkte enthalten, die die Ärzte­kammer absolut wollte – ich sage das sehr deutlich dazu.

Es gibt mehrere Gruppenpraxen, auch in Wien, es sind mehr als zwei. Wir haben uns als einen Punkt vorgenommen, im Zuge der Gesundheitsreform diese neuen Versor­gungsformen zu stärken, und es gibt ein Ziel im geplanten Bundeszielsteuerungs­vertrag, in jedem Bundesland diese Versorgungsform auch zu stärken. Ich sehe da keine Hürden.

Als eine Hürde sehe ich sehr oft auch die Information, die durch die Österreichische beziehungsweise auch die unterschiedlichen Ärztekammern an ihre Mitglieder weiter­geleitet wird. Ich denke, dass diese Form eine gute Form ist. Für neu beginnende Ärzte ist es die ideale Form, hier eine Praxis zu starten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1830/M. Anfragesteller ist Herr Bundesrat Krusche, und ich ersuche um die Verlesung der Anfrage, Herr Kollege.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1830/M-BR/2013

„Warum behaupten Sie immer wieder, dass alle Gebietskrankenkassen saniert sind, obwohl fünf der neun zwar einen Gebarungsüberschuss ausweisen, das gewöhnliche Geschäftsergebnis aber konstant negativ ist?“

Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Zunächst muss ich die Frage korrigieren: Es haben nicht nur fünf von neun


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