Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Frau Bundesrätin! Wir haben ausgehend vom abgeschlossenen Bundeszielsteuerungsvertrag, der am Freitag der Bundeszielsteuerungskommission vorliegen wird, folgende Aufgaben:
In den Bundesländern, in den Ländern ist bis zum 30. September ein Landes-Zielsteuerungsvertrag zu erarbeiten und daraus ein Jahresarbeitsprogramm abzuleiten.
Was sind die großen Schwerpunkte der Gesundheitsreform? – Erstens: Wir wollen den Best Point of Service, das heißt, Patienten sollen dort behandelt werden, wo sie am besten behandelt werden können. Das führt dazu, dass wir auch Leistungen verlagern müssen, nämlich an den besten Punkt der Versorgung. Das bedeutet, dass wir die Primärversorgung im niedergelassenen Bereich stärken müssen.
Es sind neue Versorgungsformen, Versorgungsstandards zu definieren, insbesondere sind die Versorgungsprozesse bei chronischen Erkrankungen zu verbessern, Programme zu entwickeln. Das ist ein ganz zentraler Schwerpunkt. Und es geht darum, dass wir ein umfassendes, vergleichbares und systematisches Qualitätsmanagement nicht nur im Spitalsbereich, sondern auch im niedergelassenen Bereich umsetzen müssen.
Ein weiterer Punkt, der in den Ländern zu erarbeiten ist, ist, dass wir Finanzierungs- und Honorierungssysteme brauchen, die diesen besten Punkt der Leistung, des Services dann auch finanziell stützen.
Präsident Edgar Mayer: Wünscht die Fragestellerin eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.
Sonst eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister, meine Frage: Welche Festlegungen wird der Bundeszielsteuerungsvertrag, der Ende dieser Woche zu beschließen ist, enthalten, um im Kinderhospiz die Palliativbetreuung, die Hauskrankenpflege und die psychologische Betreuung der Kinder und der Angehörigen im notwendigen Umfang sicherzustellen?
Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es geht darum, dass wir im Bundeszielsteuerungsvertrag die Versorgung bewusst über Ziele festlegen wollen, und ein wichtiges Ziel im Gesundheitssystem ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Ich habe in sechs Arbeitsgruppen im Kindergesundheitsdialog begonnen, diese Themen auch anzusprechen; gerade was Kinderrehabilitation und dergleichen betrifft, ist das ein Schwerpunkt.
Wir haben uns darauf geeinigt, eine gemeinsame Vorgangsweise auf der Bundesebene festzulegen. Wir haben auch den Schwerpunkt darauf gesetzt, dass sich die Bundesländer abstimmen sollen, inwieweit gemeinsame Leistungen angeboten werden. Ziel ist es, dass wir Versorgungseinrichtungen zustande bringen in jeder Versorgungsregion, in jeder Versorgungszone – das meint immer Bundesländer gemeinsam; zum Beispiel kann die Versorgungsregion Oberösterreich und Salzburg gemeinsam ein Leistungsangebot setzen.
Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz festschreiben lassen, dass sich für die Länder nichts ändert. Damit ist also klar: Die Steuerung verbleibt bei den Ländern. Die
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