BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 36

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gesagt hat, die bessere Versorgung für Patientinnen und Patienten ist die Apotheke. Wenn eine solche zur Verfügung steht, dann sind Hausapotheken für Ärztinnen und Ärzte nicht mehr statthaft.

Eigentlich ist die Versorgung für die Patientinnen und Patienten durch diese Maß­nahme sichergestellt. Wir haben darüber hinaus sichergestellt, dass in besonderen Fällen die Apothekerinnen und Apotheker die Patienten auch im Umkreis ihrer Apotheke versorgen können.

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1837/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Pfister, um die Verlesung derselben.

 


Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1837/M-BR/2013

„Welche Auswirkungen haben die von VK Spindelegger vorgeschlagenen Senkungen des Krankenversicherungs-Beitrages um 0,15 und des Unfallversicherungs-Beitrages um 0,4 Prozentpunkte auf BeitragszahlerInnen und Unternehmen?“

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Herr Bun­desrat! Würde man den Krankenversicherungsbeitrag um 0,15 Prozentpunkte redu­zieren, würde das bedeuten, dass den Gebietskrankenkassen 136 Millionen weni­ger zur Verfügung stünden. Und jetzt kann man schauen, welche Leistungen 136 Millio­nen € kosten, und die stünden dann nicht mehr zur Verfügung. Das würde also bedeuten, dass es Leistungseinschränkungen und auch keine Weiterentwicklung der Leistungen gäbe.

Weiters würde das bedeuten – das ist für den Bundesrat sehr wichtig –, dass ein Drittel aller Beiträge, die da von den Gebietskrankenkassen aufgebracht werden und direkt in die Finanzierung der Krankenanstalten gehen, fehlen würde. Das heißt, ein Drittel davon würde Ihnen zur Finanzierung der Krankenhäuser, der guten Versorgung in der Region fehlen.

Diese Maßnahme würde also insgesamt das Gesundheitssystem schwächen.

Zur zweiten Frage: Was würde eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrages um 0,4 Prozentpunkte bedeuten? – Ich sage es dazu: Die Leute hätten davon nichts, weil diesen Beitrag der Arbeitgeber zahlt. Das spürt niemand im Geldtascherl. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab. – Gegenruf bei der SPÖ: Die Versicherten, Herr Kollege!) Die Leute, die Versicherten spüren es nicht im Geldtascherl, wenn man das reduzieren würde. Aber es würde bedeuten, dass nahezu eine halbe Milliarde Euro nicht für Prävention, nicht für Leistungen zur Verfügung stünde. Und da wären vor allem die guten Leistungen der AUVA infrage gestellt.

Da ginge es um die Fragen: Können wir die Unfallkrankenhäuser aufrechterhalten? Können wir die gute Prävention am Arbeitsplatz weiter ausbauen? – Diese Bereiche wären jedenfalls betroffen, wenn nicht andere Finanzierungsmöglichkeiten eingeführt würden. Es bestünde natürlich die Möglichkeit, Beiträge aus dem allgemeinen Budget aufzubringen.

 


Präsident Edgar Mayer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? (Bundesrat Pfister: Danke, nein!) – Das ist nicht der Fall.

Sonst noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Preineder.

 


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