BundesratStenographisches Protokoll822. Sitzung / Seite 35

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ärztin, und der/die soll in seiner/ihrer Rolle gestärkt werden. Es gibt viele Maßnahmen, die das unterstützen.

Zweitens wollen wir den Hausärzten auch die Chance geben, die Qualität der Leis­tungs­versorgung zu stärken. Konkret in Plan haben wir, dass es auch eine Qualitäts­maßnahme in der niedergelassenen Versorgung geben wird.

 


Präsident Edgar Mayer: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eine der wesentlichen und konkreten Zielbestimmungen ist die Kostensenkung auf 3,6 Prozent des BIP. Nun möchte ich fragen: Wie genau ist diese Zielbestimmung im Bereich der Kostendämpfung angesichts dessen, dass bereits einige Bundesländer angekündigt haben, dies unabhängig vom BIP machen zu wollen?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Herr Bun­desrat! Wir haben im Bundeszielsteuerungsvertrag vereinbart, dass wir mehr Geld für Gesundheit zur Verfügung haben. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wir wollen in Zukunft das gute österreichische Gesundheitssystem weiter ausbauen, wir werden mehr Geld haben. Wir haben sichergestellt, dass wir 3,6 Prozent Steigerungen bis zum Jahr 2016 erreichen können, und haben daher Ausgabenobergrenzen definiert – das deshalb, um die Leistungen ausbauen zu können.

Wir wollen die Leistungen ausbauen. Alle Bundesländer können in einem Bereich die Leistungen ausbauen, in anderen Bereichen Veränderungsprozesse starten, sollten Leistungen überholt werden müssen. Das findet auch statt. Es werden Veränderungen im Krankenanstaltengesetz vorgenommen, die einerseits Kosteneinsparungen bewir­ken und andererseits zu neuen Leistungen führen.

Wir haben alle Kostendämpfungen so festgelegt, dass insgesamt diese Zahl auch einzu­halten ist. Diese Kostensenkung ist Teil des Bundeszielsteuerungsvertrages, dazu haben sich alle Bundesländer und die Sozialversicherung verpflichtet.

 


Präsident Edgar Mayer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Zelina.

 


Bundesrat Mag. Gerald Zelina (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte noch einmal kurz zurückführen auf die Ärzteunterversorgung im Land und die Maßnahmen, die gesetzt werden, dass wieder mehr Bereitschaft gegeben ist, Praxen zu eröffnen.

Die Hausapotheke wäre ein wichtiger Einkommensbestandteil für Landärzte. – Ist geplant, dass Landärzte wieder Hausapotheken führen dürfen?

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Herr Bun­desrat! Gesundheitspolitik geht nicht davon aus, wie hoch das Einkommen der Ärzte ist, sondern meine Gesundheitspolitik geht davon aus, was Patientinnen und Patienten brauchen. Das ist mein Zugang. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig.) Ich habe nichts dagegen, dass alle Berufsgruppen im Gesundheitssystem für ihre Leistungen gut entlohnt werden. Das nützt uns allen. Sie erbringen auch alle eine gute Leistung.

Wie sieht die Regelung für Hausapotheken aus? – Wir haben bei den Hausapotheken folgende Regelung: In einer Ein-Arzt-Gemeinde kann ein Hausarzt eine Hausapotheke haben. Das ist eine klare gesetzliche Vorgabe. In einer Gemeinde mit weniger als zwei Hausärzten und einer Apotheke vor Ort braucht es keine Hausapotheke. Warum? – Eben weil eine Apotheke im Ort vorhanden ist und der Verfassungsgerichtshof klar


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